Sendungshinweis
„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1.
Auch als Podcast.
Allein im ersten Halbjahr 2020 wurden hierzulande 90,5 Mio. Pakete transportiert, das sind 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Und die Hochsaison für den Paketversand steht mit Weihnachten erst bevor. Mit dem Anstieg der Internetbestellungen kommt es auch zu mehr Beschwerden über fehlerhafte Paketzustellungen.
Beschwerde an Paketzustelldienst
Größtes Ärgernis sind misslungene Zustellversuche. Statt dem erhofften Packerl klebt oft nur ein Benachrichtigungszettel an der Haustür. Tausende Pakete landen so täglich in den Abholshops der Zustelldienste und nicht in den Händen der Empfänger. Besonders ärgerlich ist das, wenn man sicher den ganzen Tag daheim war, etwa weil man im Home Office ist.
„Konsumenten sollten sich unbedingt an die Paketzustellfirma wenden und sich dort beschweren, am besten schriftlich,“ rät Gregor Goldbacher, Leiter der Rechtsabteilung der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde (RTR), bei der auch die Postschlichtungsstelle angesiedelt ist.
RTR unterstützt Konsumenten
Kommt es wiederholt zu Zustellproblemen und hat man den Eindruck, dass der Paketdienst die Beschwerde nicht ernst nimmt, können sich Konsumenten an die Post-Streitschlichtungsstelle der RTR wenden.
„Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass man sich vorher schriftlich beim Paketdienst beschwert hat. Wenn diese Beschwerde keinen Erfolg hat oder eine Reaktion ausbleibt, dann kann man bei uns ein Schlichtungsverfahren beantragen“ so Goldbacher.
Einige Paketdienste stellen kontaktlos zu
Während bei DPD, Amazon und GLS die Paketübergabe an der Wohnungstür derzeit aufgrund von Corona-Vorsichtsmaßnahmen ohne Unterschrift erfolgt, bietet die Post diese so genannte „kontaktlose Zustellung" inzwischen nicht mehr an. Bei DHL kann sie auf Wunsch erfolgen.
Die Post und andere Paketzusteller wie DHL Express bieten zudem die Möglichkeit, Pakete zu versenden, ohne das Haus verlassen zu müssen – mehr dazu in Pakete versenden, ohne das Haus zu verlassen.
Außerdem ist es bei allen Lieferdiensten möglich, Pakete mittels Abstellgenehmigung an einem selbst gewählten Ort hinterlegen zu lassen – etwa im Schuhkastel vor der Tür, in der Garage oder auf der Terrasse.
Hinterlegung an sicherem Ort
„Wir empfehlen eine Abstellgenehmigung nur dann, wenn auch eine sichere Abstellmöglichkeit besteht. Der Abstellplatz soll nicht einsehbar sein, vor Diebstahl geschützt sein und soll auch nicht der Witterung ausgesetzt sein,“ so RTR-Jurist Goldbacher. Im urbanen Gebiet sei das meist schwieriger, hier sei die Lieferung Abholstationen oder Abholboxen möglicherweise eine Option.
Sobald die Sendung am vereinbarten Abstellort hinterlegt wird, gilt sie als erfolgreich zugestellt. Wird das Paket gestohlen, kann der Zusteller nicht verantwortlich gemacht werden.
Paketannahme freiwillige Gefälligkeit
Auch bei Nachbarn dürfen Zusteller Pakete abgeben, wenn der Empfänger nicht zu Hause ist – sie müssen aber eine Nachricht hinterlassen, wo das Paket zu finden ist. Wer nicht möchte, dass sein Paket bei Nachbarn landet, kann das den verschiedenen Zustelldiensten mitteilen. Diese müssen sich dann an die Vorgabe halten.
Nimmt man selbst Pakete für seine Nachbarn entgegen, verpflichtet das zu nichts, sagt Goldbacher. „Das wird als bloße Gefälligkeit gesehen. Ich nehme das Paket freiwillig und unentgeltlich entgegen und gebe es dann an meinen Nachbarn weiter“. In den Müll schmeißen dürfe man das Paket freilich nicht, es seien die normalen Sorgfaltspflichten einzuhalten.
Nachforschungsauftrag von Versender zu beantragen
Ist ein Paket nicht auffindbar, kann über die Sendungsverfolgungsnummer online oder via Telefon erfragt werden, wo sich dieses gerade befindet. Bleibt es trotzdem verschwunden, kann ein Nachforschungsauftrag Klarheit bringen. Dieser kann aber nur vom Versender veranlasst werden, da dieser den Lieferdienst beauftragt hat und damit der einzige Vertragspartner ist.
Die Fristen für die Weihnachtspost
Wer seine Weihnachtsgeschenke online kaufen möchte, sollte dieses Jahr etwas mehr Zeit für die Lieferung einplanen. Vor allem Bestellungen aus dem Ausland könnten aufgrund lokaler Corona-Einschränkungen, die Auswirkungen auf den Postlauf haben, länger dauern.
Wer selbst Weihnachtspackerl verschicken möchte, sollte diese spätestens bis Montag, den 21. Dezember aufgeben. Pakete ins Ausland sollten bis spätestens Mittwoch, den 16. Dezember, verschickt werden, damit sie rechtzeitig unter dem Christbaum liegen.