Man wolle über mögliche Verstöße gegen Verbraucherrechte aufklären, hieß es dazu aus der Behörde. Dazu leitete das Kartellamt eine Sektoruntersuchung ein, bei der sie Unternehmen und Experten befragen will. Sie will dabei auch prüfen, welche Auswirkungen es hätte, wenn Userinnen und User auch dann miteinander kommunizieren könnten, wenn sie bei verschiedenen Messengerdiensten sind.
Untersuchungen und Medienberichte wiesen immer wieder auf mögliche Verbraucherrechtsverstöße in der Branche hin, teilte das Kartellamt weiter mit. So könnte der Umgang etablierter Messengerdienste mit den persönlichen Daten der Verbraucher mitunter gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen.
Das deutsche Kartellamt kann Branchenuntersuchungen auch mit Blick auf den Verbraucherschutz einleiten. Verfahren gegen einzelne Konzerne, bei denen Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße besteht, kann die Behörde aber nicht einleiten. Nach Abschluss der Ermittlungen im Bereich der Messengerdienste wollen die deutschen Wettbewerbshüter die Ergebnisse in einem Bericht öffentlich machen.