Fröhliches Baby mit Brei im Gesicht
Getty Images/iStockphoto/Vera Livchak
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Kritik an zwei von drei Babybreien

Nur jedes dritte Babybreigläschen erfülle die Testkriterien für optimale Beikost, moniert die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK). Zwar sei keinem untersuchten Produkt Zucker zugesetzt, kritisch seien jedoch andere Zutaten zu bewerten.

Die AK hat 15 Babybreie, die speziell zur Beikost für den Abend beworben werden, bewertet. Die Gläschen wurden bei den Drogerieketten Bipa, dm und Müller gekauft, vier davon in konventioneller, elf in Bio-Qualität. Bei allen handelt es sich um Milch-Getreidebreie, die eine Eignung ab Beginn des fünften, beziehungsweise des sechsten Lebensmonats nahelegen.

Bei nur jedem dritten Gläschen fanden die AK-Konsumentenschützer keine Mängel. Kritik gab es an geschmacksgebenden, würzenden und süßenden Zutaten. Auch Kuhmilch in Produkten, die für vor dem sechsten Monat empfohlen werden, wurde kritisiert. Erfreulich sei dagegen, dass keinem Produkt Zucker in Reinform zugesetzt wurde – die beharrliche Kritik an Zuckerzusätzen habe Wirkung gezeigt. Lediglich ein Produkt enthalte „versteckten“ Zucker in Form von Traubensaftkonzentrat.

Kritik an Zimt, Kakao und Vanille

Bei den bemängelten Zusätzen handelt es sich um Vanillearoma, Bourbonvanilleextrakt, Zimt und Kakao. Die Tester stuften diese Zutaten als kritisch ein: Babys sollten einzelne Geschmackskomponenten unverfälscht kennenlernen dürfen. Würzende Zutaten prägten dagegen den Geschmackssinn der Baby frühzeitig. In fünf Fällen kritiserte die AK außerdem die Kennzeichnung des geeigneten Alters. Grundsätzlich sollte laut den österreichischen Beikostempfehlungen frühestens ab dem fünften Monat mit Beikost begonnen werden.

An fünf Gläschen hatten die AK-Konsumentenschützer nichts auszusetzen: Dem „Abendbrei Griesbrei pur“ und dem „Abendbrei Mehrkornbrei“ von Alnatura, dem „Abend Milchbrei Dinkelkeks“ von dm Bio und den Produkten „Gute Nacht Dinkelgrießbrei“ und „Gute Nacht 7-Korn“ von Hipp.