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APA/zb/Monika Skolimowska
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Onlinebank N26 führt Strafzinsen auf Girokonten ein

Die Smartphone-Bank N26 mit Sitz in Berlin will ab November ein „Verwahrentgelt“ für Neukunden mit Guthaben von über 50.000 Euro auf dem Girokonto einführen. Als Zinssatz sind 0,5 Prozent pro Jahr veranschlagt. Die Neuerung betrifft auch N26-Kunden in Österreich. Verbraucherschützer üben Kritik.

Die Bank habe seit Beginn der Coronavirus-Krise mit stark steigenden Bankeinlagen ihrer Kundinnen und Kunden zu kämpfen, so ein N26-Sprecher. Steigende Einlagen würden für eine europäische Bank im aktuellen Negativzinsumfeld vor allem steigende Kosten bedeuten, da dafür Strafzinsen bei der Europäischen Zentralbank (EZB() anfallen.

„Verwahrentgelt“ ab 50.000 Euro Guthaben

Im Zuge der anrollenden zweiten Coronavirus-Welle rechne man damit, dass sich die Einlagen in den kommenden Monaten weiter erhöhen werden. Mit der Einführung des „Verwahrentgelts“ wolle man dieser Entwicklung vorbauen.

Das „Verwahrentgelt“ werde nur für Neukunden gelten, so der Sprecher. Bestandskunden würden nicht betroffen sein, ebenso seien Kunden des „Metal“-Produkts der Bank ausgenommen. Das Entgelt falle zudem nur für Einlagen über einer Grenze von 50.000 Euro an. Wer also 52.000 Euro auf seinem Girokonto hat, dem würden die Strafzinsen nur auf die den Freibetrag überschreitenden 2.000 Euro verrechnet.

AK will Gesetz gegen Strafzinsen auf Girokonten

Gleichzeitig plant die Bank im Laufe der kommenden Monate die Einführung eines neuen Sparprodukts in Österreich. Dieses könne dann auch eine Ausweichmöglichkeit für die Girokontokunden darstellen. Auf das Sparkonto wird es keine Strafzinsen geben.

Seit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem Jahr 2009 sind Null- oder Negativzinsen auf Sparprodukte in Österreich untersagt. Für Girokonten gilt das bisher nicht. Bereits im Vorjahr wurde jedoch vonseiten der Arbeiterkammer (AK) eine gesetzliche Regelung gegen Strafzinsen auf Girokonten gefordert. In Deutschland sind Strafzinsen für Neukunden hingegen bereits bei vielen Banken Normalität.

Kritik von Verbraucherschützern

„Wir sehen das sehr kritisch und auch als Einfallstor, dass andere Banken nachziehen“, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen beim Verein für Konsumentenschutz (VKI). Sollte sich die Befürchtung des VKI bewahrheiten und Strafzinsen – diese werden auch oft „Verwahrentgelte“ genannt – großflächig in Österreich eingeführt werden, würde der VKI dagegen vorgehen und eine richterliche Entscheidung dazu erwirken wollen.

Das Argument der Verbraucherschützerin gegen ein „Verwahrentgelt“ auf Girokonten ist, dass für die Kunden bei einem Girokonto ohnehin schon einiges an Kosten anfällt – beispielsweise Kontoführungsgebühren, Buchungsgebühren oder Überziehungsgebühren. Daher seien Strafzinsen auf Guthaben bei einem Girokonto nicht gerechtfertigt. Dasselbe Argument vertritt auch die AK.