Verkehrstafel Zona traffico limitato in Italien
APA/dpa/Lars Halbauer
APA/dpa/Lars Halbauer

Warnung vor dubiosem Verkehrsstrafeninkasso

Strafzettel aus dem Ausland treffen oft erst Monate nach einer Urlaubsreise ein. Kommt der Bußgeldbescheid von einer privaten Inkassofirma, raten Verbraucherschützer zur Vorsicht: Die privaten Geldeintreiber stellen oft stark überhöhte Forderungen, obwohl sie dazu gar nicht berechtigt sind.

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1.

Auch als Podcast.

Manch ein einheimischer Autolenker erhält derzeit unerfreuliche Post von einem Inkassobüro. Im Namen verschiedener italienischer Städte wird darin die Zahlung eines Bußgeldes verlangt.

„Wir haben derzeit viele Beschwerden von Konsumenten, die ein Mahnschreiben von dem Inkassobüro EWD bekommen und zur Zahlung aufgefordert werden,“ so Reinhold Schranz, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) im Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Wien. Die Forderungen seien viel zu hoch und zudem auch noch unzulässig. Denn Geldbußen aufgrund von Verkehrsdelikten im Ausland dürfen nur von der italienischen Behörde selbst oder – wenn die Forderung weitergeleitet wurde – von den hiesigen Behörden eingetrieben werden.

„Zona a traffico limitato“ wird oft übersehen

Als Grund für das Mahnschreiben wird eine Verkehrsübertretung genannt, die oft schon lange zurückliegt. In den meisten Fällen geht es um das Befahren einer verkehrsberuhigten Zone, einer so genannten „Zona a traffico limitato“. Diese gibt es in vielen italienischen Innenstädten. Die Einfahrt in diese Zonen ist nur mit entsprechender Genehmigung gestattet.

Die verkehrsberuhigten Zonen werden mit Kameras überwacht, die die Kennzeichen einfahrender Autos erfassen und überprüfen, ob eine Erlaubnis vorliegt. Auch viele Hotels liegen in Altstädten mit Verkehrsberuhigung. Möchte ein Urlauber bis zum Hotel vorfahren, um etwa seine Koffer auszuladen, muss der Hotelbetreiber zuvor das Kennzeichen der Urlauber an die Gemeinde melden und eine entsprechende Einfahrterlaubnis einholen.

Verwaltungsübertretung kostet zwischen 70 und 100 Euro

Oft übersehen Touristen aber beim motorisierten Durchkreuzen der Stadt die entsprechenden Schilder der „Zona a traffico limitato“. Das Kennzeichen des Wagens wird erfasst und ein Bußgeld aufgrund einer Verwaltungsübertretung wird fällig. Der entsprechende Bescheid erreicht die Urlauber aber meist erst Monate später, wenn diese wieder zu Hause sind.

Dies machen sich manche Inkassobüros wie EWD zunutze und verlangen Jahre nach dem Verkehrsvergehen eine Geldbuße mit allerlei Nebengebühren. Normalerweise kostet das unerlaubte Befahren einer verkehrsberuhigten Zone in Italien zwischen 70 und 100 Euro. EWD Inkasso stellt zusätzlich Mahnspesen, Inkassogebühren und Bearbeitungsgebühren in Rechnung, so beträgt die Forderung auf einmal 400 bis 500 Euro – und das obwohl die Betroffenen zuvor noch nichts von ihrer Verkehrsübertretung wussten.

Private Inkassofirmen dürfen keine Bußgelder eintreiben

„Wenn man zum ersten Mal aus dem Inkassoschreiben von dem eigenen Verkehrsvergehen erfährt, kann man ja noch nicht einmal in Verzug sein. Mahn- und Inkassogebühren, sowie Verzugszinsen sind hier nicht zulässig,“ so Jurist Schranz. Es fehle außerdem die Rechtsgrundlage. Denn das Eintreiben von Verwaltungsübertretungen durch private Inkassounternehmen wie EWD Inkasso ist laut Gesetz nicht erlaubt. Stattdessen muss der Behördenweg eingehalten werden.

Formvorschrift: Eingeschriebener Brief mit Rückschein

An erster Stelle muss immer die Information durch die italienischen Behörden stehen. „Betroffene Autofahrer müssen von der italienischen Behörde, dh. der entsprechenden Gemeinde oder der Stadtpolizei, einen formellen Bußgeldbescheid erhalten. Dieser muss eingeschrieben und mit Rückschein zugestellt werden, damit sicher gegangen wird, dass sie den Bußgeldbescheid auch erhalten haben“, so Schranz vom EVZ.

Außerdem müsse dieser Bußgeldbescheid innerhalb von 360 Tagen ab Feststellen der Übertretung zugestellt werden, andernfalls ist die Forderung verjährt und muss nicht mehr bezahlt werden.

Ausschnitt eines Mahnbriefes von EWD Inkasso
privat
Auch wenn es hochoffiziell klingt, die Einschüchterungsversuche kann man getrost ignorieren

Von Drohungen nicht einschüchtern lassen

Wurde der Bescheid rechtzeitig zugestellt, muss die Geldbuße zwar bezahlt werden, aber nicht an ein privates Inkassounternehmen. Nur die Behörden dürfen Verkehrsstrafen eintreiben. Zuständig ist hierzulande die jeweilige Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat. Diese leiten die Forderung aus Italien an die Autolenker weiter.

Auch wenn die Gesetzeslage klar ist, geht EWD Inkasso noch einen Schritt weiter und übt in seinen Mahnschreiben auch noch Druck auf die Autolenker aus. So ist etwa davon die Rede, dass man Ärger bei der Passkontrolle bei der Wiedereinreise nach Italien bekomme, wenn man nicht bezahle.

„Das sind leere Drohungen und schlicht und einfach der Versuch des Inkassobüros die Leute zur Zahlung zu bewegen“, so Schranz. Autolenker sollten sich davon nicht verunsichern lassen.

Rasch rechtliche Beratung einholen

Betroffene sollten sich bei Erhalt eines vermeintlichen Mahnbriefes aus Italien am besten rasch rechtlich beraten lassen, rät Konsumentenschützer Schranz. Die Juristen des EVZ prüfen kostenlos, ob die Forderung zu Recht besteht und beraten und unterstützen Autolenker bei der weiteren Vorgangsweise. Denn nur, wenn die Forderung berechtigt ist, muss man diese auch bezahlen.