Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an
APA/zb/Jan Woitas
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TIWAG-Kunden bekommen Geld zurück

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich mit dem Energieversorger Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) wegen unzulässiger Strompreiserhöhungen zwischen 2018 und 2019 außergerichtlich geeinigt. Betroffene Kunden erhalten nun Geld zurück.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 eine Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig erklärt, wodurch auch die Grundlage für Preiserhöhungen der TIWAG im Jahr 2019 fiel. Nun wurde eine Vergleich geschlossen, wie der VKI in einer Aussendung mitteilte.

Kunden erhalten im Schnitt 45 Euro

Demnach erhalten betroffene Kunden bei den Tarifen „comfort+“, „nacht+“ „eco“ und „Völsersee“ für den Zeitraum 1. Jänner 2019 bis 31. März 2020 abhängig vom Verbrauch eine pauschale Refundierung zwischen fünf und 150 Euro. Die Refundierung ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2018 und 2019.

Die Refundierung soll entweder durch einen Gutschein oder mittels Banküberweisung erfolgen. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch könnten in der Regel mit einer Kompensation von 45 Euro rechnen.

Wer Geld haben möchte, muss sich online anmelden

Der Gutschein sei im Onlineportal der TIWAG erhältlich und könne bis 31. Dezember 2023 beim Partnerunternehmen e-tec electronic GmbH eingelöst werden. Voraussetzung für die Überweisung des Geldes sei eine kostenlose Anmeldung beim VKI unter http://www.verbraucherrecht.at/tiwag bis spätestens 10. Jänner 2021.

Auch ehemalige Kunden hätten Anspruch auf Refundierung. Entsprechende Informationen würden laut einer Aussendung Ende Oktober 2020 von der Tiwag an bestehende Kunden versandt.

Auch andere Stromanbieter müssen rückzahlen

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TIWAG hatte sich bis Anfang 2020 eine Preisänderungsklausel befunden, die es ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen. Nachdem der OGH im Oktober 2019 eine Preiserhöhungsklausel des niederösterreichischen Energieversorgers EVN für unzulässig erklärt hatte, war es in einigen Bundesländern bereits zu einer Einigung des VKI mit Stromanbietern gekommen, die eine analoge Klausel verwendet hatten.

Kunden in Niederösterreich, Wien, Salzburg, dem Burgenland und der Steiermark bekamen daraufhin das Geld für bereits bezahlte Preisaufschläge retour.