Leere Sitze eines A340 der Lufthansa
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D: Verbraucherschützer klagen Lufthansa wegen nicht erstatteter Tickets

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagt die AUA-Mutter Lufthansa wegen nicht erstatteter Flugtickets. Auf eine Abmahnung der Verbraucherschützer, Kundinnen und Kunden über ihre Rechte aufzuklären und Ticketpreise zu erstatten, hatte das Unternehmen nicht reagiert.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte Deutschlands größte Fluggesellschaft zunächst mit einer Unterlassungserklärung aufgefordert, Verbraucherinnen und Verbraucher über die ihnen zustehenden Rechte zu informieren, das Recht auf Rückerstattung nicht zu verschweigen und den Flugpreis innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzuzahlen. Da das Unternehmen nicht auf die Abmahnung reagiert habe, habe die Verbraucherzentrale nun Klage vor dem Landgericht Köln erhoben.

„Verschleiert und verschleppt“

Die gesetzliche Regelung sei klar, betonte die Verbraucherzentrale: Storniert ein Anbieter bereits bezahlte Flüge, muss er seine Kunden darüber informieren, dass sie ihr Geld zurückfordern oder freiwillig einen Gutschein annehmen können. Entscheiden Verbraucher sich für die Rückzahlung, muss das Unternehmen innerhalb von sieben Tagen den Flugpreis erstatten. Verbraucherbeschwerden zeigten jedoch, dass sich die Lufthansa derzeit kaum an diese Regelungen halte und Rückzahlungen „verschleiert und verschleppt“, kritisierten die Verbraucherschützer.

Staatliche Hilfe bedeutet besondere Verantwortung

Mit ihrem Verhalten versuche die Lufthansa, „mit allen Mitteln“ eine Rückzahlung bereits gezahlter Flugtickets zu verhindern, das sei der Eindruck der Verbraucherzentrale. „Verbraucher, die nicht wissen, dass sie einen Anspruch auf die Rückzahlung haben, werden durch die falschen Informationen getäuscht“, kritisierte der Reiseexperte der Verbraucherzentrale, Oliver Buttler.

Auch wenn die Coronapandemie derzeit vielen Anbietern in der Reisebranche schwer zusetze: Gerade ein Unternehmen, das durch staatliche Mittel massiv unterstützt wird, dürfe sich nicht so vor seiner Verantwortung und vor seinen gesetzlichen Pflichten drücken. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Kölner Landgericht steht laut Verbraucherzentrale derzeit noch nicht fest.