VKI erfolgreich gegen MNS-Masken von kitzVenture

Die Firme kitzVenure hat bis vor Kurzem auf der Website mundschutzmasken24.com überteuerte Desinfektionsmittel und Mundnasenschutzmasken (MNS) angeboten, die nur mangelhaft beschrieben waren, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Es sei nahegelegt worden, dass die einfachen Masken auch gegen CoV schützen. Das Unternehmen verpflichtet sich nun in einem Vergleich, das zu zu unterlassen.

Die kitzVenture GmbH hatte auf ihrer Webseite MNS-Masken und Desinfektionsmittel vor einer großen „Coronaviren“-Grafik mit dem Versprechen angeboten: „Wir können trotz Corona-Virus Krise liefern“, so der VKI.

MNS-Masken als Schutz vor Viren verkauft

Die Mundschutzmasken waren folgendermaßen beschrieben: „… zur Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren“. Abgebildet waren dazu herkömmliche MNS-Masken. Nach Experteneinschätzung bieten MNS-Masken dem Träger aber nur geringfügigen bis keinen Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus (SARS-CoV-2). Darauf wurde nach Meinung des VKI nicht ausreichend hingewiesen.

kitzVenture Geschäftsführer Patrick Landrock
SailerBrothers/Rudolf Sailer
Kitzventure-Geschäftsführer Patrick Landrock

„Desinfektionswasser“ ohne genaue Beschreibung

In diesem Zusammenhang wurde auch ein „Desinfektionswasser“ angeboten, das als „eignet sich hervorragend für die Haut um Keime zu reduzieren“ angepriesen wurde. Dabei wurde weder die Wirkung gegen Viren klargestellt noch auf die Inhaltsstoffe des Produktes eingegangen.

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind nach Auffassung des VKI aber genau diese Informationen wesentlich für die Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Um gegen SARS-CoV-2 zu wirken, muss ein Desinfektionsmittel zumindest als „begrenzt viruzid“ klassifiziert sein. Desinfektionsmittel dieser Kategorie können behüllte Viren nach einer Mindesteinwirkzeit unschädlich machen.

VKI: Wucherpreise für Desinfektionsmittel

Die kitzVenture GmbH verpflichtete sich nun in einem gerichtlichen Vergleich mit dem VKI, diese Geschäftspraktiken zu unterlassen. Der Vergleich ist rechtskräftig.

Zudem verpflichtete sich kitzVenture, es zu unterlassen, für Waren – unter Ausnutzung von pandemiebedingten Lieferengpässen – Preise zu verlangen, die im Vergleich zu deren tatsächlichen Wert in einem auffallenden Missverhältnis stehen. Diese Unterlassungserklärung beinhaltet insbesondere, keine Handdesinfektionsmittel mehr zu Preisen anzubieten, die den Marktpreis um mehr als das Vierfache überschreiten.