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APA/zb/Monika Skolimowska
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Raiffeisen wollte heikle Daten von Kreditnehmerin sammeln

Der Raiffeisenverband Salzburg (RVS) wollte heikle Daten von einer potenziellen Kreditnehmerin erfahren. Ihre Daten aus sozialen Netzwerken sollten über Dauer der Geschäftsverbindung ausgewertet werden. Nach kritischer Medienberichterstattung wurden die beanstandeten Vertragspassagen nun gestrichen.

Der RVS hat Agenturberichten zufolge nun auf kritische Medienberichte reagiert, wonach der RVS von einer potenziellen Kreditnehmerin die „rassische und ethnische Herkunft“ bis hin zur sexuellen Neigung habe erfahren wollen. Beanstandete Passagen über persönliche Haltungen, Einstellungen und Orientierungen seien aus den aktuellen Einwilligungserklärung zum Datenschutz würden ab sofort gestrichen worden, hieß es am Montag in einer schriftlichen Stellungnahme des RVS.

Raiffeisen: Wollten uns strikt an DSGVO halten

Darüber hinaus könne jeder Kunde, der diese Erklärung bereits unterschrieben hat, diese beim nächsten Bankbesuch streichen lassen. „Damit ziehen wir einen Schlussstrich unter diese Angelegenheit, bei der wir zu viel Rücksicht auf rechtliche Absicherung genommen haben“, erklärte Generaldirektor Heinz Konrad.

Die Einwilligungserklärung sei seinerzeit streng an die Bestimmungen der damals neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angelehnt worden, wurde in der Aussendung des RVS erläutert. Der Raiffeisen habe damit versucht, gegen keine Vorschriften der DSGVO zu verstoßen und sich dabei gleichzeitig rechtlich zu 100 Prozent abzusichern wollen.

RVS wollte Daten aus Sozialen Netzwerken auswerten

Die Praxis der vergangenen 18 Monate habe gezeigt, dass diese Absicherung nicht notwendig sei. Darüber hinaus hätten entsprechende Daten keinerlei wie immer geartete Relevanz für das operative Geschäftsmodell des RVS und der Salzburger Raiffeisenbanken. Deshalb werde diese aus Vorsichtsgründen formulierte Einwilligungserklärung den Kunden nicht mehr vorgelegt, heißt es in der entsprechenden Stellungnahme.

Am vergangenen Freitagabend berichteten die ZIB und „Der Standard“ unisono, dass der RVS von einer Frau, die um ein Darlehen angesucht hatte, heikle Daten erfahren wollte. Im Kreditvertrag war demnach festgehalten, dass der RVS während der gesamten Dauer der Geschäftsverbindung Daten aus sozialen Netzwerken in seine Auswertung einbeziehen könne.

Informationen zur politischen Meinung, allfälligen Gewerkschaftszugehörigkeit, rassischen oder ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Genetik, Biometrik und Gesundheitsdaten seien ebenfalls gefragt gewesen. Die Frau habe in der Folge überlegt, gewerkschaftsfreundliche Postings von ihrer Social-Media-Seite zu löschen.