Autobahnauffahrt Richtung München
APA/BARBARA GINDL
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Kostenloser Rücktritt von Pauschalreisen nach Deutschland

Wer in Wien wohnt und eine Pauschalreise nach Deutschland gebucht hat, die in den Zeitraum der Einreisebeschränkung für Wienerinnen und Wiener fällt, kann unter Umständen kostenlos zurücktreten.

Seit Mittwoch gilt in Deutschland eine Reisewarnung für Wien – und umgekehrt der verpflichtende Nachweis eines aktuellen, negativen Coronavirus-Tests, beziehungsweise zwei Wochen Quarantäne für Einreisende aus Wien. „Dabei ist zu beachten, dass die Details zu den Quarantäneregeln, beziehungsweise geltenden Ausnahmen die jeweiligen deutschen Bundesländer festlegen. Es ist daher wichtig, sich vorab beim jeweiligen Bundesland, in das man reisen möchte, über die gültigen Vorschriften zu informieren,“ so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner in einer Aussendung des Clubs.

Unklare Lage bei Einzelbuchungen

Wer eine Pauschalreise nach Deutschland gebucht hat und in Wien wohnt, kann laut ÖAMTC in manchen Fällen kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Zum Beispiel dann, wenn der Zweck der Reise durch eine Quarantäne beeinträchtigt wird. Das gilt für Reisen, deren Beginn in den Zeitraum der Einreisebeschränkung fällt. Eine Einzelfallprüfung wird notwendig sein.

Komplizierter wird es, wenn lediglich eine Unterkunft gebucht wurde. Hier gelten grundsätzlich die Stornobedingunen des jeweiligen Landes, ob ein kostenloses Storno möglich ist, lasse sich wegen der unklaren Rechtslage nicht pauschal sagen. Der ÖAMTC empfiehlt, sich mit Hotel oder Pension in Verbindung zu setzen und „gütliche Einigungen“ wie etwa eine Umbuchung zu erzielen. Wird die Buchung dagegen vom Hotel storniert, können Reisende die vollen Kosten zurückfordern. Werden Gäste zu einer vorzeitigen Abreise aufgefordert, können sie eine anteilige Rückerstattung verlangen.

Einzelticketerstattung nur bei Ausfall sicher

Fraglich ist auch, was mit einzeln gebuchten Flug- oder Bahntickets passiert. Hier ist Lage nur dann eindeutig, wenn Flug oder Zug gestrichen wurde. Dann muss der Ticketpreis erstattet werden, und zwar in bar. Hebt der Flieger jedoch regulär ab, sieht es anders aus: „Es ist derzeit rechtlich noch unklar, ob der Flug als Einzelleistung vom Reisenden storniert werden kann, da er von der Airline durchgeführt werden könnte. Daher ist es ratsam, sofort Kontakt mit der Airline aufzunehmen“, empfiehlt ÖAMTC-Juristin Pronebner.