Urteil: Hartlauer-Klausel schränkt Gewährleistungrechte ein

Wer ein Gerät bei der Elektrohandelskette Hartlauer in Reparatur gibt, muss unterschreiben, dass die gesamten Kosten für die Prüfung eines Gewährleistungs- oder Garantiefalls selbst zu tragen sind. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sah darin unter anderem eine Einschränkung der Gewährleistungsrechte. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz kippte die Klausel in zweiter Instanz. Das Urteil ist nicht rechtskräftigt.

Wenn Kundinnen und Kunden an einem bei Hartlauer gekauften Produkt Mängel reklamieren, müssen sie einen Reparatur‑Auftrag unterschreiben, der folgende Bestimmung enthält: „Wenn sich herausstellen sollte, dass es sich nicht um einen kostenfreien Garantiefall oder um einen Fall der Gewährleistung handelt, werden die gesamten Kosten (auch für den Kostenvoranschlag) vom Kunden übernommen.“ Wie hoch diese Kosten sind, geht aus der Klausel bnicht hervor.

VKI: Abschreckende Klausel schränkt Gewährleistung ein

Für das OLG Linz ist diese Klausel aus mehreren Gründen unzulässig: Erstens bleibe die Höhe der Kosten unklar, und zweitens fehle der Hinweis darauf, dass die Kundschaft nur dann zur Kasse gebeten werden kann, wenn sie die Schuld an dem Mangel trägt. Diese Klausel stellt somit eine gröbliche Benachteiligung der Kunden dar, urteilte nach dem Landesgreicht (LG) Steyr nun auch das OLG Linz in zweiter Instanz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die ordentliche Revision zugelassen, weil zur inkriminierten Klausel noch keine höchstgerichtliche Judikatur vorliege und diese für eine größere Anzahl von Kundinnen und Kunden von erheblicher Bedeutung sei.

„Nach dem Konsumentenschutzgesetz dürfen Gewährleistungsrechte weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden. Konsumentinnen und Konsumenten lassen sich durch solche Klauseln von der Inanspruchnahme ihrer Gewährleistungsrechte abhalten. Nach unserem Erachten kommt es durch die abschreckende Wirkung solcher Klauseln zu einer unzulässigen Einschränkung der Gewährleistung“, wird Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, in einer Aussendung des Vereins zitiert.