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APA/zb/Monika Skolimowska
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Kreditfristen sollen erneut verlängert werden

Kreditnehmer, die aufgrund der Coronavirus-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen etwas länger entlastet werden. Die Regierung plant, die Fristen bei Kreditrückzahlungen erneut um drei Monate zu verlängern, von Ende Oktober 2020 bis Ende Jänner 2021.

Kredite von privaten Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern oder Kleinstunternehmen, die wegen der Coronavirus-Krise weder Zinsen noch Tilgung leisten können, sind bereits seit dem 1. April gestundet. Dies gilt für Kredite, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Nun folgt eine weitere Verlängerung bis 31. Jänner 2021. Für diesen Zeitraum fallen auch keine Verzugszinsen an, teilt das Justizministerium mit.

Die Fristerstreckung soll auch bei der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung gelten. Einen entsprechenden Antrag auf Änderung des 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetzes haben die Regierungsparteien laut Parlamentskorrespondenz vom Dienstag gestellt.

Banken nicht begeistert

Dafür gibt es nicht nur Applaus. Gläubigerschutzverbände warnten bereits vor Monaten vor drohenden „Zombieunternehmen“ durch den Wegfall der Verpflichtung, Zahlungsunfähigkeit zu melden. Danach sei mit einem deutlichen Anstieg der Firmenpleiten zu rechnen.

Auch die Verlängerung des gesetzlichen Kreditmoratoriums stößt nicht überall auf Begeisterung. Man könne eine Rückzahlung nicht endlos hinausschieben. Je länger das dauere, desto schwieriger werde es, Kredite zurückzuzahlen, hatte etwa RLB-OÖ-Chef Heinrich Schaller im August gesagt.