Mann auf Fahrrad
Getty Images/Peter Cade
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Radbeleuchtung: Sehen und gesehen werden

Wenn die Tage kürzer werden und das Wetter grauer, ist die richtige Beleuchtung für Radfahrerinnen und Radfahrer besonders wichtig. Bei schlechten Sichtverhältnissen muss das Fahrrad mit Vorder- und Rücklicht ausgestattet werden, Reflektoren sind immer vorgeschrieben.

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Beleuchtung und Rückstrahler gehören laut Straßenverkehrsordnung (StVO) genauso ans Rad wie Bremsen und Klingel. Mit der richtigen Beleuchtung sehen Radfahrerinnen und Radfahrer im Dunkeln nicht nur den Weg vor sich besser, sondern werden auch von anderen Verkehrsteilnehmern weniger leicht übersehen.

Weißes Frontlicht, rotes Rücklicht

„Es braucht ein Licht vorne und ein Licht hinten: Nach vorne weiß, das darf nicht blinken, das ist bei uns nicht StVo-konform, und hinten rot, hinten darf es blinken, muss es aber nicht“, erklärt Ines Ingerle vom Verein Radlobby. Tagsüber und bei guter Sicht dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer ohne Licht unterwegs sein und Scheinwerfer auch abnehmen. Ingerle empfiehlt, abnehmbare Beleuchtung auch wirklich abzunehmen, wenn man nicht mit dem Rad unterwegs ist, da diese sehr oft gestohlen werde.

Laut Gesetz muss das vordere Licht eine Lichtstärke von mindestens 100 Candela aufweisen. Allerdings geben viele Hersteller die Lichtstärke überhaupt nicht an, sondern schreiben meistens die Beleuchtungsstärke in Lux auf die Verpackung. Solange man den Weg vor sich gut sehe, sollte man sich um die exakte Lichtstärke aber keine allzu großen Sorgen machen, meint Ingerle. Denn es sei schwierig, Candela zu messen – besonders daheim oder in Verkehrskontrollen.

Stiftung Warentest: Auch günstige Fahrradlichter „gut“

Glühlampen, die mit einem Dynamo betrieben werden, leuchten in der Regel weniger hell als moderne batteriebetriebene LED. Es bleibe aber Geschmackssache, welche Art der Beleuchtung man verwende, sagt Ingerle.

Die deutsche Stiftung Warentest hat kürzlich 13 akkubetriebene Frontscheinwerfer zwischen 25 und knapp 150 Euro verglichen. Neben der punktuellen Helligkeit wurde beispielsweise auch untersucht, ob der Lichtkegel weit genug reicht und, ob auch die Ränder gleichmäßig ausgeleuchtet sind. Leuchtdauer, Aufladedauer und Belastbarkeit flossen ebenfalls in das Urteil mit ein.

Das Ergebnis: Gutes Licht muss nicht unbedingt teuer sein. Testsieger „Trelock LS760 I-Go Vision“ lag mit knapp 100 Euro zwar im oberen Preissegment, doch das Produkt „Cateye GVolt50“ um 37 Euro erreichte mit dem Gesamturteil „gut“ den dritten Platz.

Andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden

Egal ob High-End-Leuchte oder günstiges Einsteigermodell – damit entgegenkommende Fußgängerinnen, Auto- und Radfahrer nicht geblendet werden, muss das Frontlicht stabil am Fahrrad montiert und richtig eingestellt werden.

Dies geht am besten an einer Wand. Zuerst misst man die Höhe des Scheinwerfers am Fahrrad und markiert dann mit Kreide oder Klebeband an einer Wand die gleiche Höhe, erklärt Ingerle. „Dann stellt man sich mit dem Fahrrad fünf Meter vor die Wand und schaltet das Licht ein. Ist der Lichtkegel unter der Markierung, passt alles“. Geht der Lichtkegel über die Markierung hinaus, muss die Frontleuchte ein Stückchen nach unten justiert werden. Ein richtig eingestelleter vorderer Scheinwerfer sollte gut zehn Meter weit leuchten, um auch in der Nacht vorausschauend radeln zu können.

Rücklicht: Besondere Vorschriften für mehrspurige Räder

Beim Rücklicht ist wichtig, dass es wirklich nach hinten zeigt und gut sichtbar ist. Radfahrerinnen und Radfahrer sollten deshalb darauf achten, dass es nicht von Gepäck oder Kleidung verdeckt wird.

Radfahrer in der Dämmerung
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Das Rücklicht darf nicht von Gepäck oder wehender Kleidung verdeckt werden.

Mehrspurige Räder, z. B. Lastenräder, und Radanhänger breiter als 60 Zentimeter müssen mit zwei roten Rücklichtern ausgestattet sein. Bei Lastenrädern sollte man außerdem bedenken, dass sich der Lichtkegel der Frontleuchte durch unterschiedliche Beladung verändern kann.

Rückstrahler unabhängig von der Tageszeit vorgeschrieben

Um für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu sein, sind unabhängig von den Lichtverhältnissen mehrere Rückstrahler vorgeschrieben. „Nach vorne weiß, nach hinten rot und jeweils mit einer Fläche von mindestens 20 Quadratzentimetern“, erklärt Ingerle. An den Pedalen oder an den Kurbeln sind gelbe oder weiße Reflektoren nötig.

Die Laufräder müssen ebenfalls jeweils 20 Quadratzentimeter reflektierende Fläche aufweisen. Das ist zum Beispiel mit gelben Katzenaugen, silbernen Speichensticks oder einem durchgehenden, reflektierenden Ring am Reifen möglich. „Da muss man aber darauf achten, dass das Rad geputzt ist, weil sonst reflektiert gar nichts“, so Ingerle.

Rennräder sind bei guten Sichtverhältnissen von dieser Regelung ausgenommen. Sobald es dämmert, müssen sie aber ebenfalls mit Reflektoren und Lichtern ausgestattet werden.

Mehr Sichtbarkeit durch reflektierende Kleidung

Für möglichst viel Sichtbarkeit und damit auch mehr Sicherheit empfiehlt Ingerle, beim Radfahren reflektierende oder fluoreszierende Kleidung zu tragen.

Von anderer, aktiver Beleuchtung wie Stirnlampen oder Lichterketten am Fahrradrahmen rät sie dagegen ab: „Man sieht alle möglichen Variationen von bunten Lichtern und blinkenden Bändern auf den Straßen, aber das ist nicht Stvo-konform, das gilt rechtlich nicht als Fahrradbeleuchtung“.