Warnweste, Pannendreieck und andere Utensilien, die man im Auto mitführen sollte.
ÖAMTC
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Warnweste und Co: Was im Urlaub ins Auto muss

Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug – all das gehört zur vorgeschriebenen Grundausstattung für Autos auf Österreichs Straßen. Im europäischen Ausland sind jedoch teils andere Utensilien verpflichtend mitzuführen. Der ÖAMTC gibt Tipps.

In einigen Ländern seien die Mitführpflichten so außergewöhnlich,dass man eventuell erst in den Fachhandel muss, sagt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. So gehört in Frankreich etwa ein Alkoholtest zum verpflichtenden Repertoire. In Deutschland müssen Lenker von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen (also auch viele Reisemobile oder Gespanne) eine tragbare, blinkende Warnleuchte griffbereit haben. Der ÖAMTC erklärt, was man in beliebten Reiseländern jedenfalls im Auto haben sollte.

Warnweste und Verbandszeug

Bei der Warnweste wird zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Bei der Mitführpflicht ist der Fahrer verpflichtet, eine Warnweste im Auto mitzuführen. Die Tragepflicht besagt, dass der Fahrer beziehungsweise die Insassen bei einem Unfall oder einer Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Diese Tragepflicht gilt in den meisten europäischen Ländern (darunter Italien, Kroatien, Polen und Ungarn), ist aber kurioserweise nicht immer an eine Mitführpflicht gekoppelt. Dennoch sollte man aber grundsätzlich für alle Insassen eine Weste parat haben.

Auch das Mitführen von Verbandszeug ist in den meisten europäischen Ländern verpflichtend. Ausgenommen sind Italien, Frankreich und Spanien. Der ÖAMTC rät jedoch ebenfalls dazu, ein Das Erste-Hilfe-Set grundsätzlich immer schnell griffbereit zu haben.

Manchmal müssen es zwei Warndreiecke sein

Fast überall in Europa ist ein Warndreieck im Auto Pflicht, so der ÖAMTC. In einigen Ländern, wie etwa in Zypern, müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden. In Kroatien und Slowenien beispielsweise gilt diese Zweier-Regel nur für Lenker von Gespannen – und in Spanien wiederum nur für im Land gemeldete Pkw, damit aber auch für Mietwagen.

In Tschechien und Kroatien st das Mitführen von Leuchtmitteln, die man selbst tauschen kann, vorgeschrieben. Fahrzeuge mit Xenon- oder LED-Leuchten benötigen demnach keine Ersatzlampen für diese Lampenart – jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw. Auch in Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, wie zum Beispiel in Slowenien, ist die Mitnahme eines Ersatzlampensets ratsam.

Auch ein Feuerlöscher kann ratsam sein

Ist man in der Slowakei, in Tschechien, Ungarn oder Spanien unterwegs, muss ein Ersatzreifen im Auto parat sein. Ist dieser nicht serienmäßig vorhanden, gehört stattdessen ein Reparaturset oder -spray an Bord. In Griechenland gehört auch ein Feuerlöscher als Pflichtrepertoire in den Kofferraum. In Ungarn wird ein Feuerlöscher zumindest empfohlen.

Die Mitführpflichten eines Landes gelten auch für Mietautos: „Die korrekte Ausstattung prüft man am besten direkt bei der Fahrzeugübernahme. Denn im Falle einer Verkehrskontrolle haftet der jeweilige Lenker“, warnt ÖAMTC Expertin Renner.