Eine Frau beim On.lineshopping mit einem Laptop
APA/GEORG HOCHMUTH
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Studie bestätigt: Onlinebewertungen nicht immer objektiv

Was Userinnen und User schon immer geahnt haben, sieht die Arbeiterkammer (AK) von einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie bestätigt: Bewertungen im Netz sind oft alles andere als objektiv. Viele sind gefälscht und von den Unternehmen gekauft. Dazu gebe es auch oft rechtliche Probleme, wenn man selbst Bewertungen verfasst.

Schätzungen zufolge sei jede dritte Bewertung im Internet gefälscht. Der Kauf von gefälschten Bewertungen sei zwar rechtswidrig, aber schwer nachzuweisen. Die verantwortlichen Agenturen hätten ihren Sitz oft außerhalb der EU.

Wenn ein Unternehmen dafür zahlt, dass seine Produkte besonders hervorgehoben oder vorne gereiht werden, müsse das von der Bewertungsplattform eigentlich gekennzeichnet werden. Laut AK passiert das jedoch nicht immer. Mehr Transparenz soll erst eine EU-Regelung ab Ende Mai 2022 bringen. Plattformen müssen dann darüber informieren, ob und wie die Echtheit der Bewertungen überprüft wird.

Vorsicht bei eigenen Bewertungen

Privatpersonen sollten ihrerseits bei Bewertungen vorsichtig sein. Persönlichkeitsrechte sind schnell verletzt, vor allem wenn Einzelpersonen wie Lehrende, andere Verkehrsteilnehmer oder Mieterinnen und Mieter beurteilt werden. Außerdem könnten unbedachte, untergriffige oder übertriebene Bewertungen Abmahnschreiben von Rechtsanwälten und sogar Gerichtsverfahren nach sich ziehen, warnt die AK.

Die AK rät, bei Bewertungen immer sachlich und bei den Tatsachen zu bleiben. Konsumentinnen und Konsumenten würden immer wieder von Erfahrungen mit Bewertungsplattformen berichten, nach denen auf schlechte Bewertungen Post von Anwaltskanzleien folgte. Hier gelte es, einen küglen Kopf zu bewahren. Sachliche Kritik sei erlaubt. Sollte sich eine Bewertung aber als rechtswidrig herausstellen, rät die AK sie zu löschen und eventuell eine Unterlassungserklärung abzugeben, um eine Klage abzuwenden.