Eine Drohne fliegt vor dem Vollmond.
APA/dpa/Mohssen Assanimoghaddam
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ÖAMTC warnt vor illegalen Drohnenflügen im Ausland

Wer heuer mit Drohne ins Ausland reisen möchte, sollte die dort geltenden Regeln kennen. Der ÖAMTC warnt vor hohen Geldstrafen für Drohnenpiloten, die sich nicht an die geltenden Gesetze halten. Diese Regelungen sind je nach Land sehr unterschiedlich. Eine EU-weit einheitliche Drohnenregelung kommt erst Anfang 2021.

Drohnen eröffnen Hobbyfotografen ganz neue Perspektiven. Ob auf gleicher Höhe oder von schräg oben, aus der Nähe oder von weit weg – die fliegenden Minikameras setzen Mensch und Umgebung aus der Luft in Szene. Mithilfe von Drohnen lassen sich spektakuläre Urlaubserinnerungen festhalten.

Keine Filmerlaubnis für Touristen in Kroatien

„Illegale Drohnenflüge sind kein Kavaliersdelikt“, so ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. Die Strafen für illegale Drohnenflüge im Ausland können empfindlich hoch sein. Die Bestimmungen für den Einsatz der fliegenden Minikameras sind je nach Land unterschiedlich.

In Kroatien etwa sind Drohnen nach Gewicht und maximaler Fluggeschwindigkeit in verschiedene Kategorien unterteilt. Bereits vor der Reise sollte eine Registrierung bei der Luftfahrtbehörde erfolgen. Vorgeschrieben ist auch eine Plakette mit Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit. Fotografieren und Filmen mit Drohnen ist in Kroatien für Touristen kaum möglich – dafür braucht man eine Genehmigung der State Geodetic Administration, die für Touristen im Regelfall nicht erteilt wird.

Italien verbietet Drohnenflüge bei Stränden

In Italien müssen alle freizeitmäßig verwendeten Drohnen ab 250 Gramm auf einem Onlineportal registriert werden. Für das Fliegen dieser Drohnen ist ein Kompetenznachweis erforderlich, der durch die erfolgreiche Absolvierung eines Onlinekurses erbracht werden kann. Registrierte Drohnen dürfen maximal 120 Meter hoch fliegen. Eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls vorgeschrieben. Bei Stränden, an denen sich Personen aufhalten, herrscht Flugverbot.

In Griechenland dürfen Drohnen ohne Bewilligung 49 Meter hoch und im Umkreis von 50 Metern geflogen werden. Mit vorheriger Bewilligung der Luftfahrtbehörden sind es 120 Meter Höhe und 500 Meter Entfernung. Zu Flughäfen ist ein Mindestabstand von acht Kilometern einzuhalten – womit die Drohne auf vielen Urlaubsinseln im Koffer bleiben muss.

Kennzeichnungspflicht in Spanien und Deutschland

In Deutschland gilt für Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht eine Kennzeichnungspflicht: Der Name und die Adresse des Halters müssen feuerfest und deutlich sichtbar am Gerät angebracht sein. Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter. Für Drohnen mit mehr als zwei Kilo Abfluggewicht braucht man einen Flugkenntnisnachweis.

In Spanien gibt es ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht – am Gerät muss eine feuerfeste Plakette mit Name, Adresse, Seriennummer und Drohnentyp angebracht werden. Der Mindestabstand zu unbeteiligten Personen muss 50 Meter betragen, zu Flughäfen acht Kilometer, die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter. Drohnen mit weniger als 250 Gramm dürfen bis 20 Meter auch in besiedeltem Gebiet fliegen, solange keine Menschen oder Sachen gefährdet werden.

Haftpflichtversicherung empfohlen

Zusätzlich zu nationalen Bestimmungen können regionale Behörden auch eigene Auflagen zum Betrieb von Drohnen erlassen. Der ÖAMTC rät, sich vor Ort nach entsprechenden Regeln umzuhören, etwa über Flugverbotszonen in Naturschutzgebieten. „Die regionale Polizeidienststelle ist da oft ein guter Anlaufpunkt“, so Hetzendorfer.

Zu den allgemein gültigen Regeln für Drohnenpiloten im In- und Ausland gehören: Auf Sicht fliegen, die Privatsphäre Dritter und den Datenschutz beachten, ausreichend Abstand zu Gebäuden und unbeteiligten Personen halten, Flugverbotszonen beachten und landen, wenn sich Flugzeuge oder Helikopter nähern. Empfehlenswert ist laut ÖAMTC-Experte auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, denn bei einem Unfall haftet der Drohnenpilot.

Mit der Drohne ins Flugzeug

Wer mit dem Flugzeug verreist, sollte wissen, dass die Drohne selbst im Koffer transportiert werden kann. Die Akkus gehören ins Handgepäck. Für die besonders heiklen Lithium-Polymer-Batterien sei der Transport in einem feuerfesten Aufbewahrungsbeutel, zum Beipsiel einem „Lipo Bag“, ratsam.