Die leere Abflugshalle am Flughafen Graz Thalerhof im März 2020
APA/ERWIN SCHERIAU
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Verbraucherschutzverein warnt vor deutschen Reisegutscheinen

Der deutsche Bundestag hat beschlossen, dass Veranstalter abgesagter Pauschalreisen Gutscheine statt Erstattung in bar ausstellen dürfen. Der österreichische Verbraucherschutzverein warnt betroffene Reisende aus Österreich davor, den Gutschein anzunehmen.

Beim deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bekommt das Gesetz Applaus: Gutscheine für abgesagte Pauschalreisen seien „fair, wenn sie freiwillig, flexibel und gegen Insolvenz gesichert sind“, so der vzbv. Die Diskussion über Zwangsgutscheine, die die deutsche Bundesregierung einführen wollte, sei damit endgültig beendet. Die Gutscheine sollen vom deutschen Staat gegen eine mögliche Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert.

Betroffene sollten auf Auszahlung bestehen

Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein sieht die Angelegenheit differenzierter. Die Absage an Zwangsgutscheine sei zwar begrüßenwert und die Pflicht zur Aufklärung der Kundinnen und Kunden schaffe Transparenz (Nachsatz: „Da hätte der österreichische Gesetzgeber bei seinem Zwangsgutscheingesetz einiges lernen können.“) – allerdings sei die Insolvenzabsicherung nur eine Art Ausfallhaftung der deutschen Bundesregierung, falls der Versicherer des Veranstalters die Zahlung verweigert. Damit sei zu rechnen, denn die Absicherung betreffe Pauschalreisen und nicht Gutscheine.

Österreichische Reisende buchen häufig bei deutschen Veranstaltern. Peter Kolba rät Betroffenen, auf einer Auszahlung zu bestehen. Anderenfalls müsse man nach einer Insolvenz zuerst mit der Versicherung streiten, bevor die deutsche Bundesregierung einspringt. Die Pleite des Branchenriesen Thomas Cook im vergangenen Herbst habe gezeigt, dass das aufwendig sei und schleppend laufe.