Passagiere stehen am Flughafen Berlin-Tegel vor der Sicherheitskontrolle Schlange.
APA/dpa/Christoph Soeder
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Reiseversicherung: Storno bei Corona-Erkrankung

Wer am Coronavirus erkrankt und seine Urlaubsreise daher nicht antreten kann, bekommt künftig sein Geld zurück – sofern er die richtige Reiseversicherung hat. War die Pandemie bisher ein Ausschlussgrund, haben manche Reiseversicherungen nun ihre Leistungen aufgestockt.

War es bisher nur die Europäische Reiseversicherung mit Firmensitz in Wien, die einen Versicherungsschutz trotz aktueller Corona-Pandemie anbot, ziehen nun auch die deutsche Lifecard-Travel-Assistance (LTA) sowie die französische AXA nach.

Alle drei Versicherungen sagen Deckung zu, wenn Reisende den Urlaub aufgrund einer Covid-19-Erkrankung nicht antreten können oder diesen abbrechen müssen. Das berichtet das Online-Tarifvergleichsportal Durchblicker.at in einer Aussendung.

Gilt nur für Fall einer Erkrankung

Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur für den Fall einer Erkrankung, alle anderen coronabedingten Ereignisse wie behördliche Reisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen sind ausgeschlossen. Und auch Reisen in Länder mit einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Versicherungen können Deckung jederzeit widerrufen

Ein weiter Wermutstropfen sei, dass die Versicherer die Zusage für die zusätzliche Deckung jederzeit – auch rückwirkend – widerrufen können, warnt Durchblicker.at-Geschäftsführer Reinhold Baudisch. Damit sei zu rechnen, falls es aufgrund einer steigenden Fallzahl wieder zu verschärften Maßnahmen seitens der Regierungen im In- und Ausland komme.

Was im Fall einer Erkrankung zu tun ist

Wer die Reise aufgrund einer Covid-19-Erkrankung nicht antreten kann, kontaktiert am besten zuerst den Veranstalter bzw. die Hotels, Fluggesellschaften, etc, rät Durchblicker.at.

Erst wenn diese die Reisekosten nicht rückvergüten, ist der nächste Schritt die Geltendmachung bei der Versicherung. Auch wenn laut Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz besteht, sollte man es versuchen – manche Versicherer zeigen sich hier kulant.