Vienna City Marathon wird Startgeld erstatten

Wegen der Coronavirus-Krise musste der Vienna City Marathon 2020 abgesagt werden. Viele Teilnehmende hatten jedoch ihr Nenngeld bereits bezahlt. Zunächst bot man lediglich eine Erstattung in Höhe von 30 Prozent an. Nun hat der Veranstalter eingelenkt. Läuferinnen und Läufer können ihr Geld zurückfordern.

Nach der Absage des Vienna City Marathon 2020 war lange Zeit unklar, wie mit den bereits bezahlten Startgeldern umgegangen werden soll. Die Enterprise Sport Promotion GmbH bot den Teilnehmenden zunächst an, den gebuchten Startplatz auf einen der kommenden Bewerbe zu übertragen. Anderenfalls würden lediglich 30 Prozent des bezahlten Startgelds erstattet.

Veranstalter bietet Gutscheinlösung an

Diese Vorgehensweise allerdings stand im Widerspruch zu der geltenden Gesetzeslage. Demnach ist es Veranstaltern von Kultur- und Sportveranstaltungen zwar gestattet, bis zu einer Höhe von 70 Euro einen Gutschein auszustellen, wird dieser innerhalb der gegebenen Frist aber nicht eingelöst, muss der Gesamtbetrag ausgezahlt werden.

Nach Berichten von help.ORF.at hat der Veranstalter nun eingelenkt. Kundinnen und Kunden können auf lange Sicht das gesamte Startgeld zurückfordern. Zunächst bekommt man einen Gutschein in Höhe von 70 Euro, der innerhalb der kommenden zwei Jahre eingelöst werden kann. Der Restbetrag kann sofort eingefordert werden.

Der Gutschein muss übertragbar sein, kann also weitergegeben werden. Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Gutschein in den kommenden zwei Jahren nicht nutzen wollen, können in der Folge die Erstattung der gesamten Nenngebühr fordern. Wer sich mit dem Veranstalter solidarisch zeigen möchte oder ohnehin vorhat, bei einem der kommenden Bewerbe anzutreten, kann auch weiterhin die Übertragung des Startplatzes auf die Bewerbe 2021 oder 2022 in Anspruch nehmen.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

Mehr zum Thema: