Klarna: Das „Inkasso“ der Onlineshops

Klarna ist Zahlungsanbieter. Onlineshops können ihren Kundinnen und Kunden über Klarna den Kauf auf Rechnung ermöglichen. Das gilt allgemein als sicher und wird auch von Verbraucherschützern empfohlen. Konsumenten sollten aber auf der Hut sein. Wenn es etwa zu Lieferverzögerungen kommt und Kunden die Zahlung deswegen zurückhalten, kann schnell eine Mahnung ins Haus flattern.

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Zahlungen abzuwickeln ist aufwendig. Auch für Onlineshops. Nicht wenige nutzen deswegen Zahlungsanbieter, die ihnen diese Aufgabe gegen eine Provision abnehmen. Einer der bekanntesten ist das schwedische Unternehmen Klarna. Klarna bietet die Möglichkeit, auf Rechnung zu bezahlen.

Klarna - Kauf auf Rechnung: Sicherheit mit Fallstricken

Zahlen auf Rechnung gilt als eine sichere Methode und wird im Allgemeinen von Konsumentenschützern empfohlen. Wenn Klarna ins Spiel kommt, wird es für die Kundinnen und Kunden aber nicht unbedingt einfacher. Die haben es dann nämlich mit zwei verschiedenen Dienstanbietern zu tun. Einerseits mit dem Händler, also dem Onlineshop, in dem das Produkt erworben wurde, und andererseits mit dem Zahlungsanbieter Klarna, von dem man die Rechnung erhält und an den man bezahlen muss.

Onlineshopping mit Laptop

APA/GEORG HOCHMUTH

Viele Onlinehändler setzen vermehrt auf Zahlungsanbieter

Die Transparenz lasse hier nicht selten zu wünschen übrig, sagt der Jurist Joachim Kogelmann vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Viele Verbraucherinnen und Verbraucher hätten Probleme, nachzuvollziehen, warum sie ein Produkt bei einem Onlinehändler bestellen, die Rechnung dann aber von einem ihnen unbekannten Unternehmen erhalten, so Kogelmann.

Onlineshop tritt Kaufpreisforderung an Klarna ab

Es handle sich hier um eine besondere juristische Konstruktion, erklärt der Experte. Um den damit verbundenen organisatorischen Aufwand zu sparen, den das Ausstellen und Eintreiben von Rechnungen mit sich bringt, übertrage der Onlinehändler seine Kaufpreisforderung an Klarna. Klarna treibe dann die Forderung gegen Zahlung einer Provision ein. Daher müssten die Kundinnen und Kunden den offenen Betrag jedenfalls an Klarna überweisen. Der Onlinehändler habe mit dem Bezahlvorgang nichts mehr zu tun, so Kogelmann.

Klarna versendet die Rechnung und gibt Konsumentinnen und Konsumenten in der Regel zwei Wochen Zeit um zu zahlen. Der VKI-Jurist rät Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich, die offene Forderung fristgerecht zu begleichen.

Klarna will innerhalb von 14 Tagen das Geld sehen

Ein großer Vorteil bei einem Kauf auf Rechnung besteht darin, dass man erst nach Erhalt der Ware bezahlen muss. Auf diesen Punkt wird bei einem Onlinekauf mittels Klarna auch häufig hingewiesen. Das wird von vielen Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützern kritisiert, da Klarna zunächst auf eine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung besteht.

Logo des Zahlungsanbieters Klarna vor Luftballons

APA/AFP/Getty Images/Astrid Stawiarz

Bei Zahlungsverzug setzt Klarna rasch auf Mahngebühren

Wenn sich nun aber beispielsweise die Lieferung verzögert und man später zahlen möchte, müssen Kundinnen und Kunden den Zahlungsanbieter auf eigene Faust über diesen Wunsch informieren. Für alle anderen Probleme – wenn etwa das gelieferte Produkt defekt ist und man es umtauschen muss – ist wiederum der Händler zuständig. Joachim Kogelmann rät daher, bei allen anfallenden Problemen immer beide Anbieter zu kontaktieren. Sowohl den Onlineshopbetreiber als auch den Zahlungsanbieter. Dies sollte man auch entsprechend dokumentieren, um die Kontaktaufnahme im Zweifelsfall nachweisen zu können, so Kogelmann.

Bei Lieferverzögerungen muss man Klarna informieren

Einige Kundinnen und Kunden berichten, dass sich die telefonische Kontaktaufnahme mit Klarna schwierig gestalten kann. Leichter funktioniert das, wenn man bei Klarna ein eigenes Benutzerkonto mit Benutzernamen und Passwort anlegt oder die Klarna-App installiert. Doch nicht jeder möchte ein zusätzliches Benutzerkonto verwalten müssen oder eine zusätzliche App auf das Smartphone laden. Noch dazu von einem Unternehmen, mit dem man keinen Vertrag abgeschlossen hat. Ein Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen dem Händler und dem Zahlungsanbieter.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich für die Zahlungsabwicklung über Klarna entscheiden, würden aber recht bald per E-Mail darüber informiert, dass Klarna nun der Gläubiger ist, sagt Karl Gladt, Jurist beim Internet-Ombudsmann, der kostenlosen Schlichtungsstelle bei Problemen im Internet. Rechtlich gesehen bleibe nichts anderes übrig, als das zu akzeptieren und entsprechend zu handeln, so Gladt.

Bei Zahlungsverzug drohen sofortige Mahnspesen

Wer verabsäumt, die Rechnung innerhalb der vorgegebenen Frist zu begleichen, ohne einen Zahlungsaufschub zu beantragen, müsse umgehend mit Mahngebühren rechnen, erklärt der Jurist. Klarna arbeite auf Provisionsbasis und sei daher in gewisser Weise mit einem Inkassobüro vergleichbar. Daher werde das Unternehmen auf eine zügige Zahlung drängen und gegebenenfalls sofort Mahnspesen und Verzugszinsen berechnen, so Gladt.

Klarna versendet nach eigenen Angaben drei Mahnungen. Die Mahngebühren pro Mahnung betragen 1,20 Euro. Danach wird die Forderung einem Inkassobüro übergeben. Die Mahnschreiben werden in der Praxis aber häufig übersehen oder von den betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten als Spam eingestuft. Auch deswegen, weil vielen gar nicht bewusst ist, dass die Zahlungsvariante „Kauf auf Rechnung“ über Klarna abgewickelt wird.

Dies liege aber durchaus auch in der Verantwortung der Kundinnen und Kunden, die die Zahlungsart schließlich selbst gewählt hätten, meint Gladt. Daher sollte man eigentlich auch wissen, dass der Zahlungsbetrag an Klarna zu überweisen ist. Man müsse aber einräumen, dass der Vorgang keinesfalls so transparent und vorteilhaft sei, wie es für Verbraucherinnen und Verbraucher wünschenswert wäre, so der Rechtsexperte.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

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