Mängel bei Jugendschutz in Vaporizer-Shops
Sie sind handlich, schmecken nach Erdbeere, Minze oder Kaugummi, stoßen große Dampfwolken aus und können in vielen Shops gekauft werden: E-Zigaretten. Besonders beliebt sind sie bei Jugendlichen, was zum einen an den süßlichen Aromen liegen dürfte, zum anderen, weil den Verdampfern der Ruf anhängt, weniger gesundheitsschädlich zu sein als Zigaretten. Das sehen viele Fachleute mittlerweile anders, auch wenn Langzeitstudien noch fehlen.
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Nur wenige Shops kontrollieren Ausweise
Zwei jugendliche Tester, einer gerade noch 17 Jahre alt, der andere 16 Jahre alt, suchten nun im Rahmen des VKI-Tests unabhängig voneinander jeweils zehn zufällig ausgewählte Vaporizer-Shops in Wien auf, um E-Zigaretten bzw. Liquids (die Flüssigkeit, die in einer E-Zigarette verdampft wird) zu kaufen.
Nur in einem Geschäft wurde von beiden Testpersonen ein Ausweis verlangt und keine Ware verkauft, berichten die Konsumentenschützer im Magazin „Konsument“ (Juni-Ausgabe): „Lediglich in Martys Megastore wurde der Jugendschutz eingehalten.“ In drei weiteren Geschäften wurde zumindest einem der beiden Jugendlichen nach der Ausweiskontrolle das Verlangte verweigert.
In den restlichen 14 Fällen erhielten die Testpersonen anstandslos E-Zigaretten bzw. Liquids, in drei Fällen, obwohl ein Ausweis verlangt worden war.
Österreichweit erst ab 18 Jahren erlaubt
Im vergangenen Jahr wurde österreichweit das Jugendschutzgesetz geändert. Tabakwaren und verwandte Erzeugnisse sowie dafür notwendige Stoffe, die als Tabakersatz oder Zusatz zur Verbrennung oder Verdampfung dienen, dürfen erst ab 18 Jahren erworben, besessen und konsumiert werden. Auch E-Zigaretten fallen unter diese Regelung.
Ansonsten ist der Jugendschutz in Österreich nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen.
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Links:
- Konsument.at (kostenpflichtig)
- Jugendschutz: Was ist wo ab welchem Alter erlaubt? (Oesterreich.gv.at)
- Jugendrechte in Österreich (Oesterreich.gv.at)
Publiziert am 28.05.2020