ÖBB bieten Kulanzregelung für Tickets

Die eingeschränkte Reisefreiheit aufgrund der Coronavirus-Krise hat auch den Zugverkehr größtenteils lahmgelegt. Die ÖBB bieten daher vorübergehende Kulanzregelungen für ungenutzte Tickets. Aus Sicht von Konsumentenschützern hat man für gebuchte Tickets auf annullierten Strecken innerhalb der EU jedenfalls Anspruch auf eine Rückerstattung des Fahrpreises.

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1.

Jetzt auch als Podcast.

Für 26 Länder gilt derzeit laut Außenministerium wegen des Coronavirus die höchste Reisewarnstufe - auch Westeuropa ist davon betroffen. Eine Zugfahrt ins benachbarten Ausland ist etwa nur mehr für Berufspendler und -pendlerinnen oder Personen mit einer zugehörigen Staatsbürgerschaft möglich.

Ausnahmebestimmungen für Einreise nach Österreich

Bei der Einreise nach Österreich gelten seit einigen Tagen hingegen neue Ausnahmebestimmungen. So lassen sich besondere familiäre Gründe - etwa Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder eigener Kinder im Rahmen von Obsorgepflichten -, der Besuch des Lebenspartners oder zwingende Gründe der Tierversorgung anführen, um mit einer „Eigenerklärung“ statt wie bisher nur mit einem ärztlichen Attest nach Österreich einreisen zu können.

ÖBB-Sparschiene-Tickets können storniert werden

Alle bereits gebuchten ÖBB-Tickets mit einer Gültigkeit bis zum 1. Mai können zurzeit kostenlos storniert werden. Das gelte sowohl für Auslands- als auch für Inlandstickets, inklusive der sonst von der Stornierung ausgeschlossenen Sparschiene-Tickets, so ÖBB-Pressesprecher Bernhard Rieder gegenüber help.ORF.at. Unter Bekanntgabe der Buchungsnummer könne die Stornierung in wenigen Minuten telefonisch über den Kundenservice 05-17-17 abgewickelt werden.

Eine Frau mit Atemschutzmaske geht vor einem Zug der ÖBB am Hauptbahnhof in München entlang

APA/dpa/Lino Mirgeler

In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Mund und Nase bedeckt werden

Kostenerstattung: Tickets müssen eingeschickt werden

Kunden und Kundinnen wird zunächst ein Gutschein angeboten, der für zehn Jahre gültig sein soll und auf sämtlichen Strecken der ÖBB eingelöst werden kann. Alternativ zum Gutschein könne man sich auch den Reisebetrag auf das Konto gutschreiben lassen, so Rieder. Das könne binnen zwei Wochen erfolgen. Wichtig ist aber, dass man die Fahrscheine aufbewahrt, da diese eingeschickt werden müssen, wenn man das Geld wiedersehen möchte. Die Kulanzregelungen der ÖBB gelten vorerst bis 1. Mai, je nach zukünftiger Reiselage könnten diese auch verlängert werden, so der ÖBB-Pressesprecher.

EVZ: Anspruch auf Rückerstattung bei Streckensperre

All jene, die eine Fahrt ins Ausland für die Zeit nach dem 1. Mai gebucht haben, haben in vielen Fällen Anspruch auf vollen Kostenersatz, sagt die Juristin Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ): „Wenn ich eine Zugreise gebucht habe und diese vom Bahnunternehmen abgesagt wird, kann ich laut EU-Bahngastrechteverordnung den Ticketpreis zurückverlangen.“

Sollte man die Reise nicht antreten wollen, weil ein Aufenthalt vor Ort unzumutbar geworden ist, könne man sich an das Bahnunternehmen wenden. Einen rechtlichen Anspruch auf eine Rückerstattung des Fahrpreises habe man in so einem Fall allerdings nicht, so Forster. Hier ist man auf die Kulanz des jeweiligen Bahnunternehmens angewiesen. In einigen Fällen würden die Bahnbetreiber auch hier zumindest einen Gutschein für eine spätere Reise anbieten, so Forster. Ist die Lage am Zielort ungewiss, empfiehlt die Juristin jedenfalls bis eine Woche vor Reiseantritt abzuwarten,bevor man storniert. Anderenfalls können Stornogebühren fällig werden.

Übliche Stornofristen bei ÖBB Österreichcard

Innerhalb Österreichs bleibt der Zugverkehr aufrecht, wenngleich etwas ausgedünnt. So wurde etwa der Takt zwischen den Hauptverbindungen Wien - Salzburg und Wien - Graz auf zwei Stunden reduziert. Für ÖBB-Kundenkarten gelten allerdings trotz der Ausnahmesituation nach wie vor die üblichen Kündigungsfristen.

Im Fall der ÖBB Österreichcard beträgt diese Kündigungsfrist immerhin sieben Monate. Da die ÖBB auf allen Strecken ihr Angebot aufrechterhalte, sei eine allgemeine, kostenlose Stornierung der ÖBB Österreichcard nicht möglich. Ausnahmen seien eventuell denkbar, etwa wenn ein Fahrgast seine Arbeitsstelle wegen der Ausgangsbeschränkungen nicht mehr erreichen könne, so Rieder. Hier würde man sich die jeweiligen Einzelfälle gesondert ansehen.

OÖVV: kostenlose Verlängerung der Semesterkarten

Semester- und Jahreskarten der Wiener Linien können aktuell online gekündigt werden, auch hier gelten aber nach wie vor die üblichen Fristen. Für die Zeit der Ausgangsbeschränkungen gibt es kein Geld zurück, da „die Dienstleistung weiterhin erbracht wird und die Nutzung für alle offen steht“, so die Wiener Linien.

Anders als die Wiener Linien bietet zum Beispiel der Oberösterreichische Verkehrsverbund (OÖVV) Studierenden eine kostenlose Verlängerung der Semesterkarten bis Februar 2021 an. Sollten Studierende im Wintersemester 2020/21 keine OÖVV Semesterkarte mehr benötigen, weil sie etwa ihr Studium schon abgeschlossen haben, wird ihnen das gesamte Fahrgeld rückerstattet.

Regionale Lösungen bei Monats- und Jahreskarten

Für Besitzer von Monats- und Jahreskarten fallen die Kulanzen der regionalen Verkehrsanbieter je nach Bundesland unterschiedlich aus. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland gibt es keine Verbilligungen für Studierende. Im Fall einer Stornierung entfällt im Verkehrsverbund Ostregion (VOR) lediglich die Bearbeitungsgebühr.

Kärnten bietet im Fall einer Stornierung der Semesterkarte eine Rückzahlung des Restbetrags, sollte die Karte im Voraus bezahlt worden sein. Das Land Tirol bietet eine Treueprämie von 20 Prozent auf das nächste Semesterticket, sollte die Karte im April auslaufen und verlängert werden. In Salzburg können Jahreskartenbesitzer „einen Geldbetrag retourniert bekommen“, sollte deren Besitzer den Arbeitsplatz verloren haben.

Auch in der Steiermark verzichtet man auf die Bearbeitungsgebühr in der Höhe von zehn Euro. Über eine Vergütung des Semestertickets für Studenten, das regulär 150 Euro kostet, werde derzeit verhandelt, heißt es gegenüber help.ORF.at. Eine Stellungnahme aus Vorarlberg ist derzeit noch ausständig.

Noel Kriznik, help.ORF.at

Links:

Mehr zum Thema: