AK: Reisekunden haben das Recht auf Kostenerstattung

Im Zuge der Coronavirus-Krise möchte die Reisebranche bei Stornierungen keine Kosten mehr erstatten. Kundinnen und Kunden sollen stattdessen Gutscheine erhalten oder kostenlos umbuchen können. Reisegutscheine sind im Fall einer Insolvenz aber in der Regel wertlos. Die Arbeiterkammer (AK) übt Kritik.

Ausgelöst durch die Coronavirus-Krise bieten Fluglinien im Fall einer Flugstornierung Gutscheine oder Umbuchungen an. Die Airlines stehen auf dem Standpunkt, dass Kostenerstattungen momentan ökonomisch nicht zu verkraften seien. Diese Praxis will nun die gesamte Reisebranche gesetzlich festschreiben. Auch wenn der Urlaub von einem Reiseveranstalter gestrichen wird, soll es Gutschein anstelle von Kostenerstattungen geben.

AK lehnt „Gutscheinzwang“ ab

Neben Verbraucherschutzorganisationen kritisiert nun auch die AK diese Forderungen. Reisende haben das Recht auf Kostenerstattung, so die AK in einer Aussendung. Zudem fordert die AK eine Insolvenzabsicherung für Airlines, wie das auch bei Pauschalreisen üblich ist.

„Einen Zwang, einen Gutschein akzeptieren zu müssen, lehnen wir ab. Wer sein Geld zurückhaben möchte, sollte dies ohne Probleme auch rückerstattet bekommen.“, erklärt in diesem Zusammenhang AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.

Der Staat stelle Unternehmen sehr viel Geld für die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise zur Verfügung. Wenn Reiseunternehmen in Liquiditätsprobleme kommen, könne das nicht auf dem Rücken der Konsumentinnen und Konsumenten ausgetragen werden. Schließlich würden deren Steuergelder auch für diese finanziellen Hilfen verwendet. Hier müsse der Staat im Rahmen dieser Corona-Hilfspakete eine gute Lösung für die Reisebranche finden, so Zgubic.

EU: Gutscheine nur mit Zustimmung der Kunden

Auch in der EU-Kommission stoßen die Pläne der Reisebranche auf Kritik. „Das Recht sei in dieser Angelegenheit deutlich. Airlines müssen stornierte Tickets ersetzen“, erklärte die zuständige Verkehrskommissarin Adina Vălean gegenüber dem deutschen Fernsehsender „WELT“. Man könne natürlich auch einen Gutschein anbieten, aber nur, wenn der Kunde zustimmt. Wenn der Kunde Gutscheine oder andere Vorschläge ablehne, müsse das Unternehmen erstatten, so Vălean.