VKI fordert Absicherung von Reisegutscheinen

Reisegutscheine sind im Fall von Insolvenzen nicht abgesichert. Rutscht ein Unternehmen in die Pleite, gehen die Kunden leer aus. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) fordert eine Änderung. Das Insolvenzrisiko dürfe nicht den Konsumentinnen und Konsumenten angelastet werden, so der VKI.

Der VKI forderte in einer Aussendung eine Absicherung von Gutscheinen bei Pauschalreisen. Da das Außenministerium aufgrund der Coronavirus-Pandemie derzeit empfiehlt, von allen nicht notwendigen Reisen abzusehen, dazu auch Reisewarnungen bestehen und einige Staaten ihre Grenzen geschlossen haben, sollten betroffene Konsumenten vorsichtig sein.

Im Insolvenzfall sind Gutscheine wertlos

Zwar haben Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der aktuellen Krise die Möglichkeit, gratis vom Vertrag zurückzutreten und das Geld zurückzuerhalten. Wenn aber statt einer Rückzahlung Gutscheine angeboten werden, sei Vorsicht geboten. Gutscheine stellen in einer Situation, in der weitere wirtschaftliche Entwicklungen und allfällige Insolvenzen in der Reisebranche nicht absehbar sind, keine verlässliche Ersatzleistung dar, warnte der VKI.

So bestehe bei Pauschalreisen, die über einen Reiseveranstalter gebucht wurden, zwar eine Insolvenzabsicherung, diese beziehe sich aber nicht auf Gutscheine, so der VKI. Der Verein verlangte deshalb eine Haftungsübernahme des jeweiligen Insolvenzabsicherers oder alternativ eine Klarstellung in der Pauschalreiseverordnung.

„Eine Änderung der Pauschalreiseverordnung sollte dann auch gleich zum Anlass genommen werden, das Insolvenzrisiko von Fluglinien mit abzusichern. Aufgrund der Insolvenzen der letzten Jahre bei diversen Fluglinien besteht dringend Handlungsbedarf“, sagte dazu VKI-Chefjurist Thomas Hirmke.

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