Lebensmittelhandel darf aktuell auch sonntags liefern

Die Bundesregierung hat die bisher erlaubten Lieferzeiten für Lebensmittelhandel und Drogerien ausgedehnt. Ab heute dürfen sie – zusätzlich zu den bisherigen Lieferzeiten bis Samstagabend – auch bis Sonntagnacht und an Feiertagen Lebensmittel und Drogerieartikel zustellen.

Diese Regelung gelte auch für kleinere Lebensmittelhändler, teilten Arbeitsministerium und Sozialpartner mit. Es darf das ganze Warenangebot geliefert werden. Als Grund für die Ausdehnung der Lieferzeiten abseits der „klassischen“ Essenslieferung wird die besonders hohe Nachfrage wegen der Coronavirus-Pandemie angeführt.

Vorerst bis Ende Mai

Die Verordnung sei vorerst bis zum 31. Mai 2020 in Kraft, heißt es. „Wir wollen sicherstellen, dass alle Menschen gut versorgt sind – auch jene, die nicht selbst einkaufen gehen können“, hieß es dazu von Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) gegenüber der APA. Der Präsident der Wirtschaftskammer (WKÖ), Harald Mahrer, ergänzte: „Es freut uns, dass nun insbesondere diese Betriebe ihre Kunden auch an Sonntagen bestmöglich betreuen können.“

Der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Wolfgang Katzian, betonte: „Die gute Versorgung der Menschen ist uns genauso wichtig wie geregelte Arbeitsbedingungen für diejenigen, die dafür sorgen, indem sie am Wochenende Lebensmittel und Drogerieartikel zustellen. In diesem Sinne akzeptieren wir diese befristete Regelung, werden aber genau darauf achten, dass die vereinbarten Rahmenbedingungen eingehalten werden.“