Worauf achten beim Onlineshopping

Einkaufen, ohne das Haus verlassen zu müssen: In Zeiten von Homeoffice und Ausgangsbeschränkungen weichen viele Österreicher auf Onlineshops aus. Die virtuellen Regale sind immer gut gefüllt und werben mit schneller Zustellung. Damit der Onlinekauf kein Reinfall wird, sollten sich Kunden vorab aber gut informieren.

Vermeintliche Gratis-Angebote, Phishing-Mails oder Fake-Shops – die Bandbreite für mögliche Online-Betrugsfälle ist groß. Kunden sollten darauf achten, nur in seriösen Shops zu bestellen. Hier gibt etwa das E-Commerce-Gütezeichen Orientierung, das heimische Händler auszeichnet.

Supermarkt, Kosmetika, Frau mit Einkaufswagen

dpa/dpaweb/dpa/Gero Breloer

Ob Pflegeprodukt oder Lebensmittel - im Internet ist es meist vorrätig

Viele heimische Onlineshops

In der auch wirtschaftlich schwierigen Zeit der Coronavirus-Quarantäne ist es vielen Menschen zudem ein Anliegen, heimische Unternehmerinnen und Unternehmer zu unterstützen – und nicht internationale Konzerne wie den Onlineriesen Amazon. Entsprechende Listen mit Links zu österreichischen Shops werden etwa auf der Website der Wiener Autorin und Umwelt-Aktivistin Nunu Kalla veröffentlicht - mehr dazu in fm4.ORF.at.

Im Allgemeinen sollte immer klar ersichtlich sein, bei wem man bestellt - Adresse, Kontaktdaten und Firmenbuchnummer des Onlinehändlers müssen auf der Website angegeben sein -, damit man im Falle einer Reklamationen einen Ansprechpartner hat. Lockt ein Händler mit extrem günstigen Schnäppchen, sollte man misstrauisch werden, denn auch im Internet hat niemand etwas zu verschenken.

14-tägiges Rücktrittsrecht

Grundsätzlich haben Konsumenten bei Onlinekäufen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Innerhalb dieser Frist kann der Verbraucher ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten und die Ware zurückschicken. Die Rücktrittsfrist beginnt mit jenem Tag zu laufen, an dem die gekaufte Ware zugestellt wird.

Doch es gibt Ausnahmen: Lebensmittel aus dem Onlinesupermarkt und Speisen vom Lieferdienst können wegen der Verderblichkeit nicht retourniert werden. Sind Kunden hier mit der Ware unzufrieden, müssen sie sofort bei der Annahme der Lieferung reklamieren. Personalisierte Waren wie etwa maßgeschneiderte Kleidung oder Konzertkarten sind von der 14-tägigen Rücktrittsfrist gänzlich ausgenommen. Auch Zeitungen und ausgepackte CDs und Blu-rays können nicht mehr retourniert werden.

Frau beim Einkauf im Supermarkt list Inhaltsstoffe

Mitja Kobal / Greenpeace

Ist mit der Lieferung etwas nicht okay, müssen Kunden bei Lebensmitteln sofort reklamieren

Bezahlmethoden

Ist das gewünschte Produkt gefunden und in den virtuellen Einkaufskorb gepackt, geht es ab zum Bezahlen. Konsumentenschutzexperten raten, im Internet niemals per Vorauskasse (=Sofort-Überweisung) zu zahlen. Vor allem betrügerische Händler verlangen meist eine Bezahlung im Voraus und liefern dann die Ware nicht.

Am besten ist der Kauf auf Rechnung, der aber leider kaum angeboten wird, oder die Zahlung mit Kreditkarte bzw. Paypal, weil man dort noch die meisten Möglichkeiten hat, das Geld wieder zurückzubekommen.

Ein Mann zückt seine Kreditkarte zum Einkaufen im Internet

APA/Helmut Fohringer

Zahlt man per Kreditkarte, kann bei Nichtlieferung das Geld rückgebucht werden

Gewährleistung auch bei Onlinebestellung

Egal, ob man in einem Geschäft in der Einkaufsstraße kauft oder über das Internet, die gelieferten Produkte müssen grundsätzlich einwandfrei sein. Wenn man eine Ware gekauft hat und einen Mangel feststellt, gilt auch im Internet das Recht auf Gewährleistung. Dieses Recht hat nichts mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht zu tun, das es beim Onlineshopping gibt, denn ein Mangel kann sich unter Umständen erst später zeigen.

Möchte der Kunde Gewährleistung geltend machen, hat er laut Gesetz zwei Jahre Zeit. Während der ersten sechs Monate gilt eine so genannte Beweislastumkehr. Der Konsument muss lediglich belegen, dass ein Mangel vorliegt, es ist dann Sache des Händlers, zu beweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war. Kann der Händler das nicht, muss er automatisch Gewährleistung anbieten. Das bedeutet, der Händler muss den Mangel entweder beheben (reparieren), die Sache austauschen oder den Vertrag wandeln, das heißt: Ware retour, Geld zurück.

Internet-Ombudsmann hilft bei Problemen

Kommt es bei der Bezahlung, Lieferung oder bei Reklamationen zu Streitigkeiten mit dem Shop-Betreiber können sich Konsumenten an den Internet-Ombudsmann, die heimische E-Commerce-Schlichtungsstelle, wenden. Die dortigen Juristen unterstützen die Kunden bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Beate Macura, help.ORF.at

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