Covid-19: Versicherungsprämien können „pausieren“

Sollte jemand durch die Coronavirus-Krise in Zahlungsprobleme bei einer Versicherung geraten, ist es möglich, Prämienzahlungen vorübergehend auszusetzen, einen Vertrag ruhend zu stellen oder die Prämien zu reduzieren. Es wird in solchen Fällen aber zu Leistungskürzungen kommen.

In der Lebensversicherung kann zwischen besonders vielen Varianten gewählt werden: Stundung, Prämienpause, Prämienreduktion oder Prämienfreistellung. Bei einer Stundung könne die Zahlung für einige Monate ausgesetzt werden, der Vertrag laufe bei gleichem Versicherungsschutz weiter. Danach werden die offenen Beträge nachgezahlt, so die Wiener Städtische Versicherung auf Anfrage der APA.

Prämienpause führt zu Reduktion der Leistung

Eine Prämienpause kann für mehrere Monate bis zu einem Jahr vereinbart werden. Bei reduzierter Prämie wird auch der Versicherungsschutz auf Dauer herabgesetzt. Eine Prämienfreistellung wird als Dauerlösung fixiert, die Leistungen sinken demgemäß, die Zahlungen können später aber wieder aufgenommen werden.

Auf einem Versicherungsschein für eine Lebensversicherung liegt ein Taschenrechner, sowie mehrere Euromünzen und ein Euroschein

APA/dpa-Zentralbild/Arno Burgi

Im Fall von Leistungskürzungen können Prämien nachgezahlt werden

Bei einer privaten Krankenversicherung ist ein Ruhendstellen oder eine Prämienreduktion möglich. Letztere gibt es grundsätzlich jeweils nur zur Hauptfälligkeit eines Vertrags und nach Ablauf der Mindestbindefrist. Ein Ruhendstellen ist zum Beispiel bei der Wiener Städtischen in der „MedPlus Sonderklasse“ kostenlos bis zu einer Dauer von 6 Monaten möglich; wie die Prämienzahlung ruht in dem definierten Zeitraum aber auch der Krankenversicherungsschutz.

Auslandsreiseversicherung deckt im Krankheitsfall

Wenn ein Kunde der Wiener Städtischen, der über eine Zusatzversicherung verfügt, an Covid-19 erkrankt, stehen ihm die gewohnten Leistungen aus der Sonderklasse beziehungsweise Privatarztleistungen zu. Dasselbe gilt bei einer Auslandsreise-Krankenversicherung, wenn etwa ein Kunde während eines Auslandsaufenthaltes an Covid-19 erkrankt, so die Wiener Städtische. Derzeit sehe man aber noch keine erhöhten Leistungsanfragen. Das Kundenservice des Hauses bleibe auch in Krisenzeiten aufrecht, via Telefon oder E-Mail.

Auch bei Haushalts-, Eigenheim- und Rechtsschutz-Polizzen sowie einer Betriebsversicherung (für KMU) gibt es Lösungen für den Fall eines Liquiditätsengpasses. Es kann die Prämie reduziert werden - freilich bei zugleich geringerer Deckung; es können auch als nicht unbedingt nötig angesehene Bausteine ausgeschlossen oder höhere Selbstbehalte als Variante gewählt werden. Grundsätzlich kann auch die Umstellung der Prämienzahlung auf vorübergehend kürzere Intervalle, primär monatlich, entlastend wirken. Bei der Haushalts- der Eigenheimversicherung gibt es bei der Wiener Städtischen zusätzlich noch eine Prämiengutschrift bei Arbeitslosigkeit im Ausmaß von bis zu sechs Monatsprämien.

Recht eingeschränkt sind die Chancen dagegen im Kfz-Bereich. In normalen Zeiten würden nur stornierte Verträge gestundet, heißt es bei der Wiener Städtischen. In der Kasko sei eine Prämienreduktion bei geringerer Deckung etwa durch höhere Selbstbehalte möglich. In der Auto-Haftpflicht gebe es naturgemäß keine derartigen Möglichkeiten.

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