Kein Recht auf Rückerstattung bei Verzicht auf Reise

Wenn Verbraucher wegen der Verbreitung des neuartigen Coronavirus Reisen nicht antreten, können sie nicht automatisch mit der Erstattung ihrer Kosten rechnen.

„Die EU-Regeln für die Fahrgastrechte decken nicht Situationen ab, in denen Reisende entscheiden, freiwillig auf die Reise zu verzichten“, sagte die EU-Verkehrskommissarin Adina Valean in Brüssel. Sie verwies für diese Fälle auf die vertraglichen Bedingungen der Reiseanbieter.

Bei Stornos gibt es Chancen auf Kostenersatz

Im Fall von wegen der Epidemie gestrichenen Flug-, Zug- und Busreisen hätten Verbraucher hingegen weitgehende Rechte: „Wir haben dafür ein sehr robustes Regelwerk“, sagte die Rumänin. Die Anbieter müssten zunächst immer Umbuchung und Rückerstattungen des Ticketpreises ermöglichen.

Unter anderem die Lufthansa hatte zuletzt Flugverbindungen in besonders von der Epidemie betroffene Gebiete wie etwa Norditalien gestrichen. Viele Flugverbindungen nach China und in den Iran sind bereits seit Längerem ausgesetzt.

EU-Kommissarin: Jeder Einzelfall muss geprüft werden

Bei Flugausfällen etwa hätten Reisende zudem grundsätzlich ein Recht auf eine Entschädigung über den Ticketpreis hinaus, wenn die Airline ihre Kunden nicht mehr als 14 Tage vorher informiere, so Verkehrskommissarin Valean. Allerdings gebe es eine Ausnahmeregelungen für „Stornierung wegen außerordentlicher Umstände“. Es müsse nun im Einzelfall geprüft werden, ob die Corona-Epidemie darunter falle.