Finanzministerium warnt vor falscher Paket-E-Mail

Das Bundesministerium für Finanzen warnt vor einer Phishing-Mail. Die Absender geben an, dass ein Paket vom Zoll einbehalten worden sei. Um weitere Informationen zu erhalten, müsse man einem Link folgen. In der Folge können Kriminelle Kontodaten und Passwörter absaugen.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt erneut vor gefälschten E-Mails, die im Namen der österreichischen Zollverwaltung versendet werden. Die betrügerischen E-Mails mit dem Betreff „Ihr Paket wird vom Zoll einbehalten“ beinhalten die Information, dass die Empfängerinnen und Empfänger angeblich für den Versand eines Pakets keine Zollgebühr bezahlt hätten. Für weitere Informationen solle man auf einen enthaltenen Link klicken.

Finanzministerium sendet keine Mails

Das BMF betont, dass es sich hierbei um einen Internet-Betrugsversuch handelt und sowohl die versendeten E-Mails als auch die darin verlinkten Webseiten Fälschungen darstellen.

Informationen des BMF erfolgen grundsätzlich in Form von Bescheiden und werden per Post oder in die FinanzOnline Databox zugestellt. Das BMF fordere Bürgerinnen und Bürger niemals zur Übermittlung von persönlichen Daten wie Passwörtern, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen auf, wie es in der Aussendung heißt.

Verdächtige Mails sofort löschen

Daher gilt: Wenn Sie ein solches Phishing-Mail oder ein E-Mail mit ähnlichen Inhalten erhalten, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Internet-Betrugsversuch.

• Folgen Sie in keinem Fall den darin enthaltenen Anweisungen!

• Klicken Sie keinesfalls auf darin enthaltene Links oder Dateien.

• Geben Sie unter keinen Umständen persönliche Daten wie Passwörter, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen bekannt.

• Das BMF empfiehlt, solche E-Mails sofort zu löschen.

Weitere Informationen zu den Maschen der Betrüger, den Merkmalen von Betrugsversuchen und notwendigen Sicherheitsmaßnahmen finden Sie in einem neuen Folder „Vorsicht Betrug! Geben Sie Internetbetrügern keine Chance“. Der Folder liegt in allen Finanzämtern zur Entnahme auf und steht auf der Webseite des BMF zum Download bereit.

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