Unerwartete Hürden: Wenn Kinder alleine fliegen

Die Sommerferien bei den Großeltern in Spanien verbringen oder die Tante in den USA besuchen – wenn minderjährige Kinder und Jugendliche alleine fliegen, sollte die Reise besonders gut vorbereitet werden. Je nach Alter verlangen manche Fluglinien die Buchung eines Begleitservices, andere nicht, wieder andere nehmen gar keine allein reisenden Kinder mit. Das erfuhr eine Wienerin aber erst, als sie das Ticket für ihren 14-jährigen Sohn bereits gebucht und bezahlt hatte.

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Der 14-Jährige sollte zu Verwandten in die USA nach Peoria (Bundesstaat Illinois) fliegen, das etwa drei Stunden von Chicago entfernt ist. Über die Buchungsplattform Opodo fand die Wienerin passende Flüge Wien-Chicago-Peoria von United Airlines, gab die Daten ihres Sohnes ein und kaufte das knapp 1.200 Euro teure Ticket.

Durch Zufall erfahren, dass Sohn nicht mitfliegen durfte

Da es online nicht möglich war ein Gepäckstück dazu zu buchen, rief die Konsumentin bei United an, um das Gepäck dort dazu buchen zu lassen. Am Telefon erklärte man ihr jedoch, dass ihr Sohn gar nicht mitreisen dürfe. Unbegleitete Minderjährige würden erst ab 15 Jahren mitgenommen, und ein Begleitservice, wie ihn Airlines üblicherweise für jüngere Kinder bereitstellen, sei auf diesem Flug nicht verfügbar.

Die Wienerin fiel aus allen Wolken. Schließlich hatte sie bei der Flugbuchung das Geburtsdatum des Sohnes korrekt eingegeben und konnte das Ticket erfolgreich kaufen - ohne einen Hinweis, dass eine erwachsene Begleitperson nötig ist.

Ein Kind mit Strohhut zieht seinen Koffer am Flughafen Frankfurt

APA/dpa/Andreas Arnold

Verschiedene Mitnahmebedingungen bei den Airlines erschweren die Buchung

Nach Opodo: Neuer Anlauf über eDreams

Sie rief sofort bei der Opodo-Hotline an. Nach langen Diskussionen erklärte sich ein Opodo-Mitarbeiter schließlich bereit, eine kostenfreie Stornierung des Fluges bei United zu beantragen. In der Zwischenzeit sah sich die Mutter nach einem neuen Flug für ihren Sohn um. Diesmal über die Buchungsplattfrom eDreams, da auf deren Website ausdrücklich stand:

„Passagiere zwischen 12 und 17 Jahren, die rechtlich als Minderjährige gelten, können allein reisen. Auf Anfrage der Eltern können sie einen Begleitservice erhalten. Dieser Service ist optional.“

Besonderes Pech: Lufthansa-Flug operated by United

Um kein Risiko mehr einzugehen, wählte die Wienerin einen Lufthansa-Flug, da sie wusste, dass die Fluglinie Kinder ab 12 Jahren unbegleitet mitnimmt. Den Umweg über Frankfurt nahm sie in Kauf. Wieder wollte sie telefonisch das Gepäck dazubuchen, und wieder der Schreck: Lufthansa erklärte, dass die Teilstrecke Frankfurt-Chicago nicht von Lufthansa, sondern von United geflogen werde. „Ich hab gedacht, ich bin in einem schlechten Film“, so die Frau.

Statt den Flug selbst durchzuführen, hatte die Lufthansa den Flug in die USA an die US-Airline ausgelagert. Das ist unter Fluglinien durchaus üblich und wird normalerweise mit dem Kürzel „Operated by“ also „Durchgeführt von“ gekennzeichnet. Bei der Buchung auf eDreams war dies jedoch nicht ersichtlich.

Buchung direkt bei Fluglinie klappte schließlich

Die Wienerin rief bei der Hotline von eDreams an, beschwerte sich und verlangte eine Stornierung bei der Lufthansa. Zu dem Zeitpunkt hatte sie bereits über 2.000 Euro für zwei Flüge ausgegeben, die ihr Sohn beide nicht nutzen konnte. Erst im dritten Anlauf sollte es doch noch gelingen.

Statt über eine Buchungsplattform zu kaufen, erwarb die Konsumentin das Ticket für ihren 14-jährigen Sohn direkt auf der Website der Fluglinie. Sie achtete penibel darauf, ob es irgendeinen Hinweis auf „operated by“ durch United oder eine andere Flugline gab, gab es aber nicht. Diese letzte Buchung bei Austrian führte schließlich zum Erfolg. Der Sohn konnte mittels Direktflug Wien-Chicago alleine zu seinen Verwandten verreisen.

Geld nur mit Mühe retour bekommen

Das Geld für die ersten beiden Flüge hat die Wienerin inzwischen zurückbekommen. Doch auch das lief nicht problemlos ab.

United akzeptierte die Stornierung anstandslos, Lufthansa jedoch lehnte ab und eDreams reagierte einfach nicht mehr auf weitere Beschwerdemails der Wienerin. Zum Glück hatte sie via Paypal bezahlt und eine Reklamation brachte das Geld retour.

Gegenüber help.ORF.at erklärte eDreams in einer Stellungnahme: Man habe sich den Fall im Detail angesehen und räume ein, dass die auf der eDreams-Website bereitgestellten Informationen zu den Buchungsbedingungen für alleinreisende Minderjährige einer Korrektur bedürften. Man habe bereits entsprechende Schritte eingeleitet, dass die Textstellen überarbeitet würden, da sie derzeit missverständlich geschrieben seien.

Konsumentenschützer raten zu besonders guter Planung

Wenn minderjährige Kinder und Jugendliche alleine fliegen, sollte die Reise besonders gut vorbereitet werden, warnt Jurist Andreas Herrmann vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Wien. Denn die Bestimmungen seien von Fluglinie zu Fluglinie verschieden.

In Europa würden üblicherweise bereits fünf bis elfjährige Kinder unbegleitet von den Fluggesellschaften mitgenommen, aber es müsse eine spezieller Begleitservice kostenpflichtig dazu gebucht werden, der sicherstellt, dass das Kind die ganze Zeit von einem Mitarbeiter der Fluglinie betreut werde. „Das ist natürlich auch im Sinne der Eltern, dass ihr Nachwuchs nicht ganz alleine am Flughafen unterwegs ist,“ so Herrmann. Doch nicht auf jeder Strecke werde eine solcher Begleitservice angeboten.

Fluglinien haben verschiedene Regeln

Teenager zwischen 12 und 17 Jahren dürfen bei den meisten europäischen Fluglinien alleine reisen, das kostenpflichtige Betreuungsservice kann, aber muss nicht dazu gebucht werden. Amerikanische Fluglinien wie United haben oft andere Regeln. Dort ist das Alleinfliegen etwa erst ab 15 Jahren gestattet.

Den Ticketkauf über eine Buchungsplattformen wie Opodo oder eDreams sollten Konsumenten generell lieber sein lassen, rät der Jurist.

Tipp: Flüge direkt auf Airline-Website buchen

„Wir raten dazu, direkt bei der Airline zu buchen“, so Herrmann. Erstens hätte man meist keinerlei Preisvorteil, wenn man eine Vermittlungsplattform wie Opodo oder eDreams nutze, und desweiteren nur mehr Mühen, falls es zu Problemen kommen sollte.

Auch zu bunt sollten es Konsumenten im Sinne ihres Kindes bei der Flugbuchung nicht treiben. In der Regel ist das Fliegen zwar am günstigsten, wenn man sich selbst eine Flugstrecke zusammenstückelt und dabei mehrere Fluglinien nutzt. Komfortabel ist das aber nicht, da umgestiegen werden muss und Verbindungsflüge immer das Risiko von Verspätungen mit sich bringen. Außerdem müssen Eltern dann die Mitnahmebedingungen aller beteiligten Fluglinien prüfen.

Alle Flüge bei einer Fluglinie buchen

Bei Buchungen für Kinder könne er diese Flugmix-Variante daher nicht empfehlen, so Herrmann. Es müsse aber freilich jeder Elternteil selbst wissen, was er seinem Kind zumuten könne.

„Die einfachste und angenehmste Lösung ist sicher, die gesamte Reise bei einer Airline zu buchen. Da brauche ich mir nur einmal die Bedingungen anschauen, eventuell einmal das Begleitservice dazubuchen und dann kann ich mir sicher sein, dass mein Kind gut aufgehoben ist“, so der EVZ-Jurist.

Beate Macura, help.ORF.at

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