Abkassieren mit Schimmelbekämpfung

Schimmel in der Wohnung ist ein unangenehmes Problem. Ein steirisches Ehepaar suchte Hilfe im Internet, um der Plage Herr zu werden. Die Firma Goldgruber Unternehmens GmbH verkaufte den Betroffenen ein Anti-Schimmel-Mittel um knapp 1.000 Euro. Das Unternehmen stand bereits einmal vor dem Richter.

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In ihrem Ferienhaus bemerkte ein Ehepaar aus der Oststeiermark einen großflächigen Schimmelbefall. Sämtliche Möbel waren bis zu einem Meter über dem Boden mit feinem, weißen Flugschimmel überzogen: „Wir waren am Boden zerstört“, so die Steirerin. Im Internet suchte sie nach Hilfe. Dort stieß sie auf die professionell gestaltete Webseite der Goldgruber Unternehmens GmbH mit Sitz in Gleisdorf, die neben vielen anderen Leistungen auch Schimmelsanierung anbietet.

Tausend Euro für Schimmelbekämfungsmittel

Die Konsumentin kontaktierte das Unternehmen telefonisch und schilderte dem Geschäftsführer und einzigen Gesellschafter, Gottfried Goldgruber, das Problem. Dieser habe argumentiert, dass man Krankheitsschäden davontragen könne und, dass der Schimmel die Lunge angreifen würde, wenn er nicht bekämpft wird, so die Steirerin.

Sie habe daraufhin einen Termin vereinbart und in der Firma das Produkt „G 200“ gekauft. Dieses sei für ihr Problem das am besten geeignete Schimmelbekämpfungsmittel, habe der Geschäftsführer ihr gegenüber erklärt. Für einen 10-Liter-Kanister habe er 960 Euro verlangt: „Bevor wir bezahlt haben, habe ich gesagt, dass mir das exorbitant teuer vorkommt“, so die Frau. Er habe daraufhin gemeint, dass wir das investieren müssten und, dass daran kein Weg vorbeiführe.

„Wasserstoffperoxid um fünf Euro hätte es auch getan“

Die Steirerin erhielt die Anweisung, Möbel und Teppiche unverdünnt mit dem Mittel zu besprühen und sämtliche Textilien mit demselben Mittel in der Waschmaschine zu waschen. Als der erste Waschgang bereits lief, bemerkte sie am Kanister die Aufschrift: „Nur für Textilien“. Das sei ihr komisch vorgekommen, weshalb die Steirerin zwei weitere Unternehmen kontaktierte. Diese versicherten ihr, dass bei Flugschimmel, der nicht die Wand befallen habe, eine Entfernung mit verdünntem Alkohol oder Wasserstoffperoxid ausreichen würde. Tatsächlich konnte die Konsumentin den Schimmel auf diese Weise beseitigen. Bis dato sei das Problem auch nicht wieder aufgetaucht.

AK-Juristin: Unternehmen handelt rechtswidrig

Nachdem sie vergeblich versucht hatte, das Mittel bei der Firma Goldgruber zurückzugeben und ihr Geld wieder zu bekommen, wandte sich die Steirerin an die Arbeiterkammer (AK) Steiermark. Aus Sicht der Juristin Bettina Schrittwieser, Leiterin der Konsumentenschutzabteilung in der AK, handelt das Unternehmen in zweierlei Hinsicht rechtswidrig. Für einen Liter eines Schimmelbekämpfungsmittels 96 Euro zu verlangen, erscheine doch sehr viel, so Schrittwieser. Vor allem, wenn man bedenkt, dass vergleichbare Schimmelbekämpfungsmittel um ungefähr fünf Euro pro Liter zu haben sind. Der Konsumentin wurden, wie erwähnt, gleich zehn Liter des Mittels verkauft.

Firma Goldgruber schickt ihren Anwalt vor

Hier würde zumindest „Laesio enormis“ vorliegen, der juristische Ausdruck dafür, dass ein Produkt um mehr als die Hälfte teurer ist, als es eigentlich sein dürfte. Man müsse davon ausgehen, dass die Konsumentin in die Irre geführt worden sei, so Schrittwieser. Damit sei der Vertrag nicht rechtswirksam und die Konsumentin müsse ihr Geld zurückbekommen.

Auf die Bitte um Stellungnahme durch help.ORF.at antwortete der Anwalt der Firma Goldgruber. Die Angaben der Konsumentin seien „schlichtweg unrichtig“. Die Konsumentin sei nicht in die Irre geführt worden, das Mittel für die Reinigung von Polstermöbeln und Textilien geeignet. Außerdem versuchte der Anwalt zu untersagen, die Firma Goldgruber namentlich zu nennen.

Firma Goldgruber stand bereits 2013 vor Gericht

Da sich das Unternehmen auch gegenüber der AK zu keiner Einigung bereit erklärte, wird diese nun Klage einreichen. Bereits im Jahr 2013 klagte die AK erfolgreich gegen das Unternehmen. Damals war es um ein Mittel gegen Hausschwamm gegangen, von dem die Firma Goldgruber einem Konsumenten 15 Kanister um 8.100 Euro verkauft hatte. Das Landesgericht (LG) Graz begründete seine Entscheidung mit „falschen Methoden“ und der „Nutzlosigkeit der chemischen Bekämpfung“.

Beim Branchenverband der österreichischen Schädlingsbekämpfer heißt es zum Fall der Steirerin, dass hier ein klassischer Fall von Abzocke vorliege. Um besagte 960 Euro könne man sich bereits seriöse Anbieter leisten, die die Arbeit für die Konsumenten erledigen.

Für die Wahl eines seriösen Anbieters empfiehlt Konsumentenschützerin Bettina Schrittwieser, die Preise mehrerer Unternehmen zu vergleichen. Zuvor rät die Juristin dazu, sich selbst im Internet schlau zu machen, welcher Schimmel wie entfernt werden kann und welche Schritte man auch ohne professionelle Hilfe durchführen kann.

Jonathan Scheucher, help.ORF.at

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