Sicherheitsmängel bei Faschingskostümen für Kinder
Zwei Proben (Ganzkörper-Overall, Kopfbedeckung mit angenähtem Bart) wurden als gesundheitsschädlich beurteilt: Die Flammenausbreitungsgeschwindigkeit war stark erhöht.
Beanstandet wurden bei der Sicherheitsüberprüfung desweiteren vorhandene Spitzen, zugängliches Füllmaterial und zu dünne Verpackungsfolien.
APA/Gert Eggenberger
Keine verbotenen Chemikalien gefunden
Bei fünf Proben wurde die Kennzeichnung kritisiert, fünf Proben wiesen Mängel bezüglich der Spielzeugkennzeichnungsverordnung auf, 17 Proben fielen wegen einer fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung durch. Wegen verbotener Chemikalien wurde hingegen kein Produkt beanstandet.
Spielzeug in der Umgebung des Kindes darf laut der AGES keinen gefährlichen entzündbaren Gegenstand darstellen. Es muss daher aus Materialien bestehen, die bestimmte Bedingungen erfüllen. So müssen sie schwer entzündbar sein oder dürfen nur langsam brennen, falls sie dennoch Feuer fangen.
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Publiziert am 11.11.2019