Handyversicherungen lohnen sich kaum

Teure Smartphones, Notebooks und Fernseher können schneller den Geist aufgeben, als einem lieb ist. Sei es durch einen technischen Defekt oder durch Unachtsamkeit, wenn das Handy zum Beispiel hinunterfällt. Eine Geräteversicherung verspricht raschen Ersatz. Sie abzuschließen, muss trotzdem keine gute Idee sein.

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Wer zahlt schon gerne hunderte Euro für ein Handy und dann passiert ein Missgeschick: Das Display zersplittert, das neue Gerät wird nass oder gar gestohlen. Wie gut, dass dann die Geräteversicherung einspringt, denken sich viele. Doch so einfach wie es scheint, ist das nicht.

Ernüchterung im Schadensfall

„In vielen Fällen wenden sich Verbraucherinnen und Verbraucher an uns, weil sie Ablehnungen bekommen oder, weil Dinge vom Versicherungsschutz ausgenommen sind“, so Gabi Kreindl, Versicherungsexpertin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Drei iPhone-11-Modelle stehen auf einem Tisch in einem Apple Store

APA/AFP/Johannes Eisele

Der Zeitwert eines Handys kann im ersten Jahr auf die Hälfte sinken

Viele vermeintlich Versicherte seien verwundert, dass ihr kaputtes Gerät nicht sofort unbürokratisch gegen ein neues ausgetauscht wird. Oft erhalten sie nur ein überarbeitetes Gerät. Oder es gibt eine Entschädigung in der Höhe des Zeitwerts und diese ist niedriger als der Kaufpreis. Bei einer 800 Euro teuren Kamera etwa können es schon nach zwei Jahren nur noch 640 Euro sein, die man zurückerhält.

Hohe Kosten, hohe Selbstbehalte

Dazu kommt, dass die Versicherungen meist nicht so günstig sind wie die niedrigen Monatsprämien suggerieren. Zum Beispiel die Handyversicherung: Die monatliche Versicherungsprämie bei einem 800 Euro teuren Handy beträgt etwa zehn Euro im Monat. Nach zwei Jahren hat man 240 Euro an die Versicherung bezahlt. Viele Versicherungen haben außerdem einen Selbstbehalt. Je nach Gerät beträgt der Selbstbehalt zehn, zwanzig oder mehr Prozent vom Kaufpreis.

„Das ist sehr, sehr viel, was da genommen wird für die Versicherung. Die Kosten sind sehr hoch“, so Kreindl. Wüssten Verbraucher, welche Ausnahmen es gibt, wie teuer das in Relation ist, würden sie so ein Produkt gar nicht kaufen. Trotzdem schließt ein Viertel der Handykunden eine Versicherung ab, oft gleichzeitig mit dem Kauf des Geräts. Doch da fehlt die Zeit, sich mit Vertragsbedingungen und Leistungsausschlüssen auseinanderzusetzen.

Zu viele Wenn und Aber

Es kann sein, dass ein Handy zwar gegen einen plötzlichen Sturz ins Nasse versichert ist, aber nicht dagegen, dass Feuchtigkeit langsam eindringt. Diese Leistungsausschlüsse finden sich im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen. Dort steht dann zum Beispiel, dass ein Handy gegen Einbruchsdiebstahl versichert ist. Aber nur daheim; wird der Schulspind aufgebrochen, gibt es keinen Ersatz.

Handy mit zersplittertem Display

help.ORF.at/Karin Fischer

Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstehen, sind nicht gedeckt

Es braucht schon erfahrene Juristen, um die vielen Wenn und Aber in den Klauseln richtig zu interpretieren. Versicherungsnehmer sind auch verpflichtet, darauf zu achten, dass sie ihr Gerät sorgsam verwahren. Bedeutet das, dass ein Handy, das aus der Hosentasche fällt, dort nicht sicher verwahrt war? Auch das ist wohl Auslegungssache.

Der Blick ins Kleingedruckte

Wer ein Notebook oder Handy versichern möchte, kommt nicht darum herum, sich das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen genau durchzulesen – und das geht nicht rasch beim Kauf an der Kassa, wo solche Versicherungen oft noch schnell angepriesen werden. „Am besten man nimmt die die Beschreibung der Versicherung mit nach Hause und überlege in Ruhe“, so Kreindl. Eine Geräteversicherung könne auch noch später dazugekauft werden.

Schaden bei der Versicherung melden

Tritt tatsächlich ein Schadensfall ein, sollte man das sofort schriftlich melden und zwar bei der Versicherung, nicht beim Händler. Oft stellt sich erst dann heraus, dass die Versicherung ihren Sitz im Ausland hat. Das kann mühsam werden, wenn es Probleme gibt.

Lehnt es die Versicherung ab, den Schaden zu übernehmen, sollte man nicht sofort aufgeben. VKI-Expertin Kreindl empfiehlt, nachzufragen, auf welche Vertragsklauseln sich die Ablehnung bezieht.

VKI: Keine Empfehlung für Handyversicherungen

Bleibt es bei der Ablehnung, ist trotzdem noch nicht alles verloren. Der Schaden ist möglicherweise auch durch eine andere Versicherung gedeckt, etwa eine bestehende Haushaltsversicherung oder eine Kreditkartenversicherung. Es kann auch noch die Gewährleistung greifen, wenn ein Gerät bereits nach wenigen Monaten defekt ist.

Der VKI empfiehlt Handyversicherungen nicht. „Unseres Erachtens lohnt sich eine Handyversicherung nicht, weil sie teuer ist, viele Ausnahmen hat und die Abwicklung manchmal sehr schwierig ist“, so Krendl. Wenn das Handy weg ist, stelle das für Verbraucher üblicherweise kein existentielles Risiko dar.

Karin Fischer, help.ORF.at

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