Online-Elternratgeber führt in Abofalle

Deutsche Verbraucherschützer warnen vor zwei unseriösen Internetseiten, auf denen Babyratgeber angeboten werden. Der Kauf von Ratgebern über die Seiten baby-endlich-schlafen.de und endlich-windelfrei.de führt Eltern in eine Abofalle.

Auf den beiden Websites wird laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz jeweils ein Ratgeber samt Bonusmaterial vermeintlich kurzzeitig reduziert für einen Euro angeboten.

Statt einmalig einen Euro, monatlich 37 Euro abgebucht

Verbraucher beschwerten sich demnach darüber, dass sie nach dem Kauf der rabattierten E-Books plötzlich monatliche Kreditkartenabbuchungen über 37 Euro haben - ohne zu wissen, dass sie ein Abo abgeschlossen haben.

In den Nutzungsbedingungen wird zwar auf ein Abonnement mit der Firma „Happy Learning Solutions“ für ein Trainingsprogramm hingewiesen, jedoch ist das für Käufer nur schwer ersichtlich. Diese kritisierten außerdem, dass ihnen eine gesetzlich vorgeschriebene Vertragsbestätigung mit allen relevanten Angaben zum Vertragsinhalt per E-Mail vorenthalten worden sei.

Unseriöser Anbieter mit Sitz in VAE

Der vermeintliche Anbieter „Training Digital 360“, der laut Impressum ebenso wie der Abo-Vertragspartner in einem Industriegebiet in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) sitzt, reagierte nach Angaben der Verbraucher nicht auf ihre Anfragen oder drohte „einen Anwalt einzuschalten“.

Für die Verbraucherschützer deutet alles darauf hin, „dass es sich hier um einen unseriösen Anbieter handelt“, der sein Angebot so gestalte, „dass Verbraucher während des Kaufvorgangs nicht ohne weiteres bemerken, dass hier ein Abo mit monatlichen Kosten abgeschlossen werden soll“.

Unrechtmäßige Abbuchungen rückbuchen lassen

Sofern die Betreiber von Internetseiten es versäumten, „vertragliche Angaben wie Kosten und Laufzeit transparent und gut lesbar zu platzieren“, bestehe auch keine Zahlungsverpflichtung, betonte die Verbraucherzentrale. „Grundsätzlich haben Verbraucher die Möglichkeit, unrechtmäßige Abbuchungen von ihrem Kreditinstitut zurückbuchen zu lassen.“ - mehr dazu in So fordert man Kreditkartenzahlungen zurück.

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