Gericht beanstandet 23 Klauseln von Laudamotion

Das Landesgericht (LG) Korneuburg hat 23 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Fluglinie Laudamotion für unzulässig erklärt. Dabei ging es um Flugzeitenänderungen, Lagergebühren für Gepäck, den Umgang mit Daten sowie um Rechte der Reisenden, ihre Ansprüche gegenüber der Fluglinie durchzusetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach zahlreichen Kundenbeschwerden führte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Laudamotion GmbH. Das Gericht gab der Verbraucherschutzorganisation nun in nahezu allen Punkten recht.

Reisende werden „gröblich benachteiligt“

Eine der als unzulässig beurteilten Klauseln sieht vor, dass Reisende ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung – beispielsweise bei verspäteten Flügen – selber geltend machen müssen und nicht an beauftragte Einrichtungen abtreten dürfen. Weiters sollte Laudamotion bzw. die Muttergesellschaft Ryanair 28 Tage Zeit bekommt, darauf zu reagieren. Für das Landesgericht Korneuburg werden Reisende dadurch gröblich benachteiligt.

Das LG Korneuburg bemängelte ebenfalls, dass Beschwerden in einer gewissen Form, nämlich per E-Mail, Fax oder über ein Onlinebeschwerdeformular einzubringen sind. Demnach könnte die Bearbeitung per Post eingelangter Beanstandungen von Laudamotion abgelehnt werden.

Einseitige Verschiebung von Flügen

Weiters ist in den Beförderungsbedingungen vorgesehen, dass für nicht abgeholtes Gepäck eine Lagergebühr zu zahlen sei. Diese wird aber weder in ihrer Höhe begrenzt noch wird definiert, ab wann die Gebühr fällig wird, damit entstehe eine Unsicherheit für die Kunden.

Das Gericht lehnt auch eine Klausel ab, wonach „bei kundenfeindlichster Auslegung es im freien Ermessen der Fluggesellschaft liegen würde, ob und wie die Flugzeiten geändert werden“. Auch dass schon ein „Versuch“, die Fluggäste über Verschiebungen zu informieren, ausreichen würde, um die Fluglinie von weiteren Verpflichtungen zu entbinden, entspricht nicht der Gesetzeslage. Auch sei für Passagiere nicht klar ersichtlich, an wen ihre Daten weitergegeben werden dürfen.

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