Sämtliche Reisen mit Thomas Cook Austria abgesagt

Nach der Pleite des britischen Konzerns hat das österreichische Tochterunternehmen Thomas Cook Austria nun alle Reisen abgesagt. Das teilte der Masseverwalter am Freitag mit. Die meisten Pauschalreisenden wurden bereits nach Österreich zurückgebracht.

Thomas Cook Austria hatte zunächst alle Reisen bis 4.Oktober und danach alle bis Ende Oktober abgesagt. Seit Freitag steht fest, dass nun auch alle zukünftigen Reisen mit Abreisedatum ab 1.Novemer 2019 nicht mehr durchgeführt werden, so Masseverwalter Günther Hödl.

Reisebüros erstatten Anzahlung

Wer bereits bei einem Reisebüro eine Anzahlung für Pauschalreisen ab 5.Oktober und später geleistet hat, kann nun direkt im Reisebüro um Erstattung ansuchen. Die Reisebüros können nun auch Neubuchungen für diese abgesagten Reisen durchführen.

Für Ansprüche der bereits gezahlten und abgesagten Reisen bis zum 4.Oktober 2019 müssen sich Betroffene an die Versicherung Allianz Partners, AWP P&C S.A., in 1120 Wien, Pottendorferstraße 23-25, +43 1 52503-6853, wenden. Eine zusätzliche E-Mail-Adresse thomascook.at@allianz.com wurde für die Einreichung der Ansprüche, wie zum Beispiel notwendige Flugbuchungen für den Rücktransport und zusätzliche Hotelkosten, eingerichtet. Das gilt auch für jene, die ihre Pauschalreise direkt telefonisch oder im Internet bei Thomas Cook Austria gebucht haben.

3.800 österreichische Urlauber zurückgebracht

Von ursprünglich rund 4.500 betroffenen österreichischen Urlauberinnen und Urlaubern sind nach Angaben der Wirtschaftskammer (WKO) nur noch rund 700 in den Reisegebieten und auch diese sollen in den nächsten Tagen zurückkommen. Finanzielle Schäden für Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, werde es dank der verpflichtenden Insolvenzabsicherung für Veranstalter nicht geben, so der Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der WKO, Gregor Kadanka. Die Insolvenzversicherung in der Höhe von mehr als 20 Millionen Euro sei ausreichend.

Wer bei Thomas Cook Austria nur Einzelteile einer Reise gebucht und gezahlt hat, dürfte durch die Finger schauen, da die Versicherung dafür nicht einspringt und es wohl kaum eine Quote geben wird. Betroffene können trotzdem ihre Forderungen bei dem zuständigen Masseverwalter des Insolvenzverfahrens, dem Wiener Anwalt Günther Hödl, anmelden. Dadurch werden sie im Insolvenzverfahren als Gläubiger berücksichtigt. Die Anmeldefrist für Gläubiger endet am 2. Dezember.

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