Zwangsumstieg auf neues Konto: BAWAG lenkt ein

Im Streit über die zwangsweise Kontoumstellung Tausender Kunden auf ein teureres Girokonto rudert die BAWAG nun zurück. Betroffene sollen eine Entschädigung erhalten und auf das alte Kontomodell zurückwechseln können. Darauf einigte sich die Bank mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Im Oktober 2016 erhielten zahlreiche Kunden der BAWAG die Mitteilung, dass das bisher von ihnen genutzte Girokontomodell eingestellt werde. Sie hätten aber die Möglichkeit auf ein teureres Kontomodell umzusteigen, anderenfalls werde der bestehende Kontovertrag gekündigt.

Wechsel auf altes Kontomodell möglich

Der VKI klagte gegen die Zwangsumstellung und bekam vom Obersten Gerichshof (OGH) recht. Der OGH ließ allerdings die Frage individueller Verbraucheransprüche offen. Die nun erzielte Einigung zwischen BAWAG und VKI sieht vor, dass die Bank eine pauschale Ersatzzahlung für die Differenz zwischen altem und neuem Kontomodell leistet. Die Abgeltungszahlung betrage 32 Euro für jeweils volle zwölf Monate, in denen das neue Kontomodell zur Verrechnung gekommen sei, so die Konsumentenschützer.

Außerdem können betroffene BAWAG-Kunden verlangen, auf jenes Kontomodell zurückzuwechseln, das vor der Änderungskündigung vereinbart war. Die Umstellung auf das alte Kontomodell sei nur für jene Kunden möglich, die nach dem März 2017 keinen weiteren Produktwechsel auf ein anderes BAWAG-Kontomodell vorgenommen haben, so der VKI.

Betroffen sind laut BAWAG ausschließlich Verbraucherkonten aus einer BAWAG P.S.K.-Kampagne vom Zeitraum August 2016 bis März 2017. Konsumentinnen und Konsumenten können die Ersatzzahlung und die Rückstellung des Kontomodells über ein Onlineformular auf der Webseite der BAWAG oder persönlich beim Betreuer in der Filiale beantragen.

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