PayLife-Kunden können Geld zurückfordern

Das Kreditkartenunternehmen PayLife muss zu Unrecht eingehobene Spesen zurückzahlen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unzulässig sind. PayLife-Kunden können das Geld ab sofort zurückverlangen.

In den vergangenen Jahren habe es immer wieder Beschwerden wegen verrechneter Spesen, Entgelterhöhungen und verlangter Kosten für die Zusendung der Monatsabrechnung in Papierform gegeben, so die Arbeiterkammer (AK). Die Konsumentenschützer der AK klagten PayLife und bekamen nun vom OGH recht.

Unzulässige Klauseln zu Entgelterhöhungen

Die Höchstrichter beanstandeten 15 Klauseln in den AGBs für die Kreditkarten der Marke PayLife. Als gröblich benachteiligend wurde beispielsweise eine Klausel beurteilt, die mehrmalige Erhöhungen der Entgelte binnen eines Jahres ermöglicht hatte.

So wurden etwa die Jahresentgelte per 1.9.2015 bei der PayLife „GoldPlus“-Kreditkarte von 69,20 auf 74 Euro, bei der PayLife „Classic“-Kreditkarte von 20,50 auf 22 Euro und bei der PayLife „Platinum“-Kreditkarte von 200 auf 218 Euro erhöht. Diese Kartenentgelterhöhung macht – gerechnet auf vier Jahre – bis zu 72 Euro aus.

Rückerstattung geltend machen

Auch die Entgelterhöhungen für Bargeldauszahlungen von drei auf 3,30 Prozent und die Erhöhung des Manipulationsentgelts von 1,5 auf 1,65 Prozent waren laut OGH unrechtsmäßig. Für die Zusendung der Monatsabrechnung auf Papier verlangte das Unternehmen 1,10 Euro, und das seit 01.08.2017. Diese Klausel widerspricht dem Zahlungsdienstegesetz.

Von den Entgelterhöhungen, die nun zurückbezahlt werden, sind Kundinnen und Kunden betroffen, die ihren Kreditkartenvertrag vor dem 1.9.2015 abgeschlossen haben. Betroffene können ihre Ansprüche ab sofort bei PayLife anmelden. Das Unternehmen stellt dafür ein Formular auf seiner Webseite zur Verfügung. Die Auszahlung werde etwa acht Wochen dauern.

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