Cookie-Zustimmung darf nicht voreingestellt sein

Websites dürfen die Einwilligung zur Verwendung von Cookies nicht durch im Voraus angekreuzte Kästchen einholen. Das Setzen von Cookies benötigt vielmehr die aktive Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Internetnutzer müssen nach EU-Recht aktiv in die Verwendung sogenannter Cookies einwilligen. Das entschied der EuGH im Fall den Gewinnspielanbieters Planet49, der auf seiner Seite ein Kästchen zur Einwilligung bereits mit einem Haken versehen hatte. Gegen diese Praxis klagte der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der Rechtsstreit landete in Deutschland in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof, der den EuGH schließlich um Auslegung der EU-Datenschutzvorschriften bat.

Schutz „vor jedem Eingriff in die Privatsphäre“

Im konkreten Fall konnte der bereits gesetzte Haken zur Einwilligung zwar entfernt werden, die Verbraucherschützer hielten dieses Vorgehen aber dennoch für unzulässig. Der EuGH teilte diese Ansicht. Durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen werde die erforderliche Einwilligung in die Verwendung von Cookies nicht wirksam erteilt, entschieden die Luxemburger Richter.

Es mache auch keinen Unterschied, ob es sich bei dem auf dem Gerät des Nutzers gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handele oder nicht, erklärte der EuGH. Das Unionsrecht solle den Nutzer „vor jedem Eingriff in seine Privatsphäre“ schützen. Cookies speichern Informationen über das Surfverhalten der Nutzer auf deren Rechner, können aber auch zur Werbung genutzt werden.

Über den bereits seit sechs Jahren andauernden Rechtsstreit in Deutschland entscheidet nun wieder der Bundesgerichtshof, der dabei aber die Vorgaben des EuGH beachten muss. Deutsche Website-Betreiber sollten jedoch schon vor dem Urteil handeln und ihre Cookie-Einwilligungen zu überarbeiten, schreibt das Fachportal Heise.de. Bei einem neuerlichen Rechtsstreit müssten die Gerichte die Rechtsprechung des EuGH berücksichtigen. Folge wäre eine starke Zunahme von Cookie-Warnungen auf deutschen Websites, die vom Nutzer einzeln zu bestätigen wären.

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