EuGH: „Recht auf Vergessen“ gilt nicht weltweit

Google muss nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) umstrittene Suchergebnisse nicht weltweit löschen. Demnach gilt das so genannte „Recht auf Vergessen“ nur für die Google-Websites in den EU-Staaten.

Die Ergebnisse müssen in allen EU-Versionen der Suchmaschine (Google.at, Google.de, Google.fr,...) gelöscht werden, so die Luxemburger Richter. In Google-Versionen in Nicht-EU-Ländern wie Google.com darf die Suchmaschine den Link aber weiterhin in den Suchergebnissen listen. Das EU-Recht endet also in diesem Fall an den Grenzen der Union.

Zugriff auf Links in Nicht-EU-Versionen verhindern

Außerdem muss Google Maßnahmen ergreifen , um die Internetnutzer davon abzuhalten, von einem EU-Staat aus auf die entsprechenden Links in Nicht-EU-Versionen der Suchmaschine zuzugreifen, so der EuGH.

Versucht ein EU-Bürger, in der EU entfernte Links auf Nicht-EU-Websites der Suchmaschine zu finden, muss Google das mittels so genanntem Geoblocking verhindern. Dabei wird anhand der IP-Adresse erkannt, ob sich der Nutzer in der EU befindet. Ist das der Fall, bleiben die Links auch auf Google.com verborgen.

Hintergrund des Urteils ist eine Google-Klage gegen die französische Datenschutzbehörde CNIL. Diese hatte ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen das US-Unternehmen verhängt, weil es Links nicht weltweit entfernt hatte. Der US-Internetkonzern war dagegen vorgegangen. Daraufhin hatten sich die französischen Richter an die Luxemburger Richter gewandt.

3,3 Millionen Anfragen, 1,3 Millionen Links gelöscht

Im Mai 2014 hatte der EuGH das „Recht auf Vergessen“ im Internet festgeschrieben. Seither müssen Links von Suchmaschinen wie Google zu Websites mit persönlichen Angaben auf Anfrage der Betroffenen gelöscht werden, insbesondere wenn die Informationen veraltet oder falsch sind. Strittig war bisher die geografische Reichweite über EU-Grenzen hinaus.

Laut Googles Transparenzbericht erhielt das Unternehmen seit das Urteil gilt, mehr als 3,3 Millionen Anfragen zur Entfernung von Links in den Ergebnislisten, 60.000 davon aus Österreich. 1,3 Millionen (davon knapp 25.000 aufgrund österreichischer Anfragen) hat Google tatsächlich entfernt.

Link: