Betrugsanzeige gegen Österreichisches Münzkontor

Seit langem steht das österreichische Münzkontor wegen der ungefragten Zusendung von wertlosen Münzen an Konsumenten in der Kritik. Nach einer ersten Verurteilung wegen aggressiver und irreführender Geschäftsmethoden hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun auch noch den Staatsanwalt eingeschaltet. Es geht um den Verdacht auf Betrug.

Das Österreichische Münzkontor- die Firma HMK V AG - bewirbt Medaillen und Münzen als Anlageobjekte und sendet diese unaufgefordert zu. Dabei wird durch eine einzelne Bestellung ein „Sammler-Service“ (eine Art Abovertrag, bei der immer neue Münzen zugeschickt werden) ausgelöst, ohne, dass dies für Konsumentinnen und Konsumenten klar ersichtlich sei, so der VKI. Zielpublikum der Firma sind großteils Senioren - mehr dazu in Lukrative Geschäfte mit wertlosen Münzen.

Anzeigen auch in Deutschland und der Schweiz

Der VKI bergündete seine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft damit, dass Kundinnen und Kunden systematisch über den Wert der angebotenen Produkte, deren Eignung als Sammlerstücke und ihre Limitierung in die Irre geführt würden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Zuge dessen habe sich herausgestellt, dass auch in der Schweiz und in Deutschland Anzeigen gegen das Münzkontor eingebracht wurden, so der VKI. In diesen Ländern seien bereits Ermittlungen gegen die HMK V AG eingeleitet worden und es habe eine Hausdurchsuchung stattgefunden.

OLG Wien: Aggressive Geschäftspraktik

Zuvor hatte bereits das Handelsgericht Wien geurteilt, dass es sich bei der Vertriebsmethode um ein „untergeschobenes“ Einverständnis und eine aggressive Geschäftspraktik handle. Der Durchschnittsverbraucher gehe davon aus, dass er einen Einzelartikel bestellt. Er rechne nicht damit, ein „Sammler-Service“ abzuschließen, mit dem die Verpflichtung einhergeht, nicht bestellte Waren zurücksenden oder bezahlen zu müssen.

Nun hat auch das OLG Wien diese Rechtsansicht bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Österreichische Münzkontor führte im Verfahren an, dass die Münzen und Medaillen üblicherweise nicht zum Zweck des Weiterverkaufs erworben würden, sondern wegen ihres ästhetischen Reizes. Der reine Materialwert sei daher irrelevant.

Irreführende Werbung

Laut Gericht ist für das Zielpublikum aber sehr wohl die Eignung als Anlageobjekt und Krisenwährung von Bedeutung. So gab beispielsweise eine Konsumentin insgesamt 20.889,30 Euro für eine „Sammlung“ des Österreichischen Münzkontors aus, deren Materialwert bei nur 669,77 Euro liegt. Die Werbung des Österreichischen Münzkontors wurde vom OLG Wien daher als irreführend eingestuft. Der Materialwert der Produkte des „Österreichischen Münzkontors“ sei äußerst gering und läge unter dem Kaufpreis.

Das OLG Wien bestätigte auch das Verbot, durch die Nachahmung von staatlich begebenen Münzen, wie etwa „Die Kronen der Habsburger“, den unrichtigen Eindruck zu erwecken, es handle sich um Münzen der Münze Österreich AG mit Sammlerwert.

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