Was tun, wenn der Bankomat spinnt

Geldabheben am Bankomat gilt als einfach und bequem. 140 Millionen Mal haben die Österreicher im Vorjahr die landesweit 8.800 Bankomaten genutzt. Doch nicht jede Geldbehebung verläuft problemlos. Ärgerlich wird es vor allem, wenn kein Geld ausgezahlt, das Konto aber trotzdem belastet wird - wie im Fall einer help.ORF.at-Nutzerin aus Wien.

Insgesamt 800 Millionen Transaktionen pro Jahr werden in Österreich mit der Bankomatkarte abgewickelt, mehr als jede sechste davon entfällt auf das Geldabheben am Bankomaten. Nicht immer läuft das fehlerfrei.

Als eine Wienerin Ende April 500 Euro bei einem Bankomaten abheben wollte, brach das Gerät die Transaktion nach einiger Zeit ab und gab kein Geld heraus. Der Konsumentin fiel ein, dass das Limit für Bankomatbehebungen bei 400 Euro pro Tag liegt, vermutete dort das Problem und startete einen zweiten Versuch. Diesmal parierte der Bankomat und zahlte die 400 Euro aus.

Betrag trotzdem vom Konto abgebucht

Am nächsten Tag sah die Wienerin beim Blick in ihr Onlinebanking, dass sowohl die 500 Euro, als auch die 400 Euro von ihrem Konto abgebucht wurden – obwohl sie den ersten Betrag am Bankomaten nie erhalten hatte. Sie rief sofort bei der Hotline ihrer Hausbank (Easybank) an und reklamierte den Fehler. Dort versprach man sich um das Problem zu kümmern und ihr das Geld zurückerstatten werde.

Ein Person beim Abheben von Bargeld bei einem Bankomaten

APA/Helmut Fohringer

Wer Bargeld braucht, sucht in der Regel den nächsten Geldautomaten auf

Doch drei Monate später hatte sie ihr Geld immer noch nicht erhalten. Erst als die help.ORF.at-Redaktion Mitte August für die Wienerin bei der Easybank nachfragte, ging es schnell. Schon am nächsten Tag hatte sie die 500 Euro wieder auf dem Konto.

Easybank: Leitungsproblem

In einer Stellungnahme erklärte die Easybank gegenüber help.ORF.at, dass ein Leitungsproblem zu der Fehlbuchung führte. Durch einen internen Irrtum sei es zudem in weiterer Folge zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Reklamation gekommen. Man entschuldige sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten bei der Kundin.

Bei Fehlbuchungen: Bank informieren

Die Kundin habe alles richtig gemacht, die Easybank aber viel zu lange für die Rücküberweisung gebraucht, so Jurist Joachim Kogelmann vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). „Aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht hätte die Bank hier umgehend und rasch handeln müssen, vor allem wenn man bedenkt, um welche Summen es hier für Verbraucher im Einzelfall gehen kann.“

Wenn sich der Bankomat anders verhält als gewohnt und es zu Fehlabbuchungen kommt, muss die Bank betroffenen Kunden das Geld rückerstatten. Eine Meldung an die Bank reicht aus. Beweise, dass das Gerät Probleme machte, muss der Kunde nicht liefern. Die Beweispflicht liegt laut Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) bei der Bank.

Treten Fehler am Bankomaten auf, sollte man diese nach Möglichkeit trotzdem dokumentieren, etwa mit Handyfotos, rät Kogelmann. Habe die Bank geöffnet, sollten Kunden außerdem gleich vor Ort das Problem bekanntgeben. Hat die Bank gerade geschlossen, sollten Konsumenten die Notfall-Hotline der Hausbank wählen und die Panne bekannt geben.

Frist von 13 Monaten

Bemerken Verbraucher erst Wochen später bei der Durchsicht des Onlinebankings oder der Kontoauszüge den Fehler, ist das kein Problem. Kunden haben 13 Monate ab dem Tag der Fehlbuchung Zeit eine Transaktion zu beeinspruchen. Unabhängig davon sei es immer ratsam, seine Kontobewegungen regelmäßig zu überprüfen, so der VKI-Jurist.

Beate Macura, help.ORF.at

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