Ärger mit der ÖBB-Sparschiene

Die ÖBB bieten günstige Fahrkarten für längere Reisen an, die als Sparschiene-Tickets verkauft werden. Eine Konsumentin buchte für sich und ihre Freundin ein solches Ticket nach Venedig. Weil sie selbst aber die Reise absagen musste, sollte auch das Ticket der Freundin verfallen - ginge es nach den ÖBB.

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Um kommenden November für die letzte Woche der Biennale in Venedig zu sein, buchte eine Steirerin für sich und ihre Freundin ein Sparschiene-Ticket der ÖBB. Wien - Venedig und retour, zwei Personen im Damenliegeabteil um 236 Euro. Die Buchung wickelte sie telefonisch ab und bezahlte mit ihrer Kreditkarte.

Nur ein Name auf dem Ticket

„Ich habe den Namen der zweiten Person genannt, allerdings wurde das nicht aktiv abgefragt“, so die Steirerin. Auf dem Ticket stand schließlich nur ihr Name. Als die Konsumentin die Reise aus beruflichen Gründen nicht antreten konnte, wandte sich ihre Freundin an das ÖBB-Kundenservice; mit der Bitte, das Ticket auf eine andere Person umzuschreiben, die stattdessen mitfahren würde.

Die ÖBB teilten ihr mit, dass eine Namensänderung bei Sparschiene-Tickets nicht möglich sei. Auf die Frage, ob sie mit dem bezahlten Ticket zumindest alleine fahren könne, hieß es, auch das würden die Tarifrichtlinien nicht zulassen, da auf dem Ticket nur der Name jener Person zu lesen ist, die die Fahrt gebucht hat. Auch ihre Reise sollte also verfallen.

„Layout ist schuld“

„Auf internationalen Tickets ist laut dem Layout des Internationales Eisenbahnverbands nur Platz für einen Namen. Aus dem Grund können wir auch nur einen Namen aufdrucken“, so die ÖBB gegenüber help.ORF.at. Man arbeite bereits für Fälle wie diesen an einer kundenfreundlichen Lösung. „Gerne bieten wir aber in diesem Fall an, dass die nicht am Ticket angeführte Dame die Reise antreten kann“, so die ÖBB.

„Da es üblicherweise sehr günstige Tickets sind, sehen wir ein, dass es hier besondere Bedingungen gibt, ähnlich wie bei einem Flugticket“, so Juristin Bettina Schrittwieser, Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer (AK) Steiermark. Es sei daher verständlich, dass die ÖBB ihre Sparschiene-Tickets nicht auf einen anderen Namen umschreiben lassen.

AK sieht Fehler bei den ÖBB

Trotzdem sieht die Konsumentenschützerin die ÖBB im konkreten Fall klar im Unrecht. Aus rechtlicher Sicht müsse die Steirerin die Reise antreten können, da es nicht in ihrem Verschulden liegt, dass ihr Name nicht am Ticket aufscheint, so Schrittwieser. Der Fehler liege bei den ÖBB, da die Konsumentin bei der Buchung sehr wohl die Namen beider Reisenden angegeben hat, das Ticket von den ÖBB aber nur auf einen Namen ausgestellt wurde.

„Wenn es so ist, dass die ÖBB bei Auslandstickets keine Möglichkeit haben, mehrere Namen auf dem Ticket anzuführen, müssen die Bedingungen für das Sparschiene-Ticket ändern“, so die Juristin. Hinzu kommt, dass nach dem Eisenbahnbeförderungs- und Fahrgastrechtegesetz ein Fahrschein bis vor dem ersten Geltungstag ganz oder teilweise erstattet werden muss, Sparschiene oder nicht. Außer das pdf-Ticket wurde bereits bezogen, also ausgedruckt.

Screenshots beim Buchen der Sparschiene

Um später beweisen zu können, dass man bei der Buchung eines Sparschiene-Tickets alle Namen angegeben hat, empfiehlt Bettina Schrittwieser nicht per Telefon, sondern online zu buchen. Dort müsse man alle Namen der Reisenden schriftlich angeben. „Es dürfte die Lösung des Problems sein, einen Screenshot der Buchungsseite zu machen, aus dem hervorgeht, dass man alle Namen angegeben hat“, so Schrittwieser. Das sei deshalb wichtig, weil nach Aussagen der ÖBB davon auszugehen sei, dass auf dem Ticket selbst wieder nur der Name einer Person zu sein lesen sein wird, so die Juristin.

Jonathan Scheucher, help.ORF.at

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