Kostenvoranschlag: Schutz vor Abzocke
Sendungshinweis
„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1.
Jetzt auch als Podcast.
Natürlich könnte man auch einfach die erstbeste Firma beauftragen – aber, wer vorher die Preise vergleicht, kann Ausgaben minimieren. Dabei hilft ein Kostenvoranschlag.
Verbindlicher Kostenvoranschlag
„Verbraucher sollten sich vom Handwerker stets einen verbindlichen Kostenvoranschlag geben lassen“, so Maria Ecker, Juristin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Beim verbindlichen Kostenvoranschlag darf die Firma im Nachhinein nicht mehr verlangen als ausgemacht war.
Das gilt auch für den Fall, dass die Arbeiten letztlich aufwändiger waren. War es am Ende billiger, zum Beispiel weil die Reparatur nicht so lange dauerte oder Teile günstiger waren, muss diese Ersparnis an die Konsumenten weitergegeben werden.
APA/Helmut Fohringer
Unverbindlicher Kostenvoranschlag
Anders ist das beim unverbindlichen Kostenvoranschlag. Hier darf ein Handwerker im Nachhinein auch mehr verlangen, aber nur bis zu einer gewissen Grenze. „Kostenüberschreitungen bis zu 15 Prozent sind erlaubt“, so Ecker.
Bei solch „beträchlichen“ Mehrkosten muss der Unternehmer die Arbeiten stoppen und warnen. Konsumenten haben dann die Wahl: Sie können dem neuen Preis zustimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die bisher geleisteten Arbeiten müssen bezahlt werden. Nur, wenn auf dem Kostenvoranschlag „unverbindlich“ steht, oder „Zirkapreise“ angegeben sind, ist eine Kostenüberschreitung erlaubt. Steht dort gar nichts, gilt der Kostenvoranschlag automatisch als verbindlich.
Pauschalpreisvereinbarung
Manchmal wird auch ein Pauschalpreis ausgemacht. Das ist ein fixer Preis, an den sich der Handwerker zwar ebenfalls halt muss; wird es jedoch billiger, hat man beim Pauschalpreis als Konsument das Nachsehen. Man zahlt - anders als beim verbindlichen Voranschlag - trotzdem, was vereinbart war.
APA/dpa/Julian Stratenschulte
„Am besten holt man zwei, drei schriftliche Kostenvoranschläge ein, um sich einen Überblick zu verschaffen“, so die VKI-Juristin. Diese Kostenvoranschläge sollten möglichst detailliert sein. Dazu gehören: Angaben über den Preis einer Arbeitsstunde und wie viele Stunden gebraucht werden; welches Material verwendet wird und was es kostet; Nebenkosten, wie zum Beispiel Mieten für Leihgeräte. Anhand dessen lassen sich Leistungen und Preise vergleichen. Alle Preise sollten brutto angegeben sein, inklusive aller Steuern und Abgaben.
Was ein Kostenvoranschlag kosten darf
Manche Firmen verlangen auch Geld für die Erstellung eines Kostenvoranschlags. Meist dann, wenn die Kostenschätzung schon in Richtung Planung geht, zum Beispiel beim Hausbau. Bekommt die Firma den Auftrag, werden diese Kosten üblicherweise von der Endsumme abgezogen.
„Laut Konsumentenschutzgesetz ist ein Kostenvoranschlag immer unentgeltlich, außer es wird ausdrücklich das Gegenteil vereinbart“, so Ecker. In der Regel ist er also kostenlos. Steht der Kostenvoranschlag fest, sollten Sonderwünsche gut überlegt werden. Wer zum Beispiel beim Kücheneinbau doch eine längere Arbeitsplatte möchte, muss extra für diese Zusatzarbeit zahlen. Auch hier ist wiederum ein schriftlicher Kostenvoranschlag empfehlenswert.
Mündliche Vereinbarung ist zu wenig
Von mündlichen Vereinbarungen rät die VKI-Juristin ab. Im Nachhinein lasse sich kaum beweisen, was ausgemacht war. Das gilt auch, wenn rasch ein Handwerker gerufen werden muss, etwa wenn die Waschmaschine die Küche unter Wasser setzt oder das Auto liegenbleibt.
„Über den Preis sollte man immer sprechen, vor allem wenn es sich um Notfälle handelt“, so die Konsumentenschützerin. Wird das verabsäumt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart. Angemessen ist das, was in der Branche üblich ist. „Im Nachhinein kann es hier aber oft Schwierigkeiten geben“, so Maria Ecker.
Karin Fischer, help.ORF.at
Link:
- Wiener zahlte 12.000 Euro für Umzug nach Wr. Neustadt
- Thermenwartung: Googeln kann teuer kommen
- Was ein Kostenvoranschlag kosten darf
Publiziert am 31.08.2019