Jede dritte Urlaubsbeschwerde betrifft Flüge

Nicht jeder Sommerurlaub verlief heuer reibungslos. Schmutzige Hotels, defekte Ausstattung und Onlinebetrug bei Feriendomizilen sorgten für Ärger. Ein Drittel der Beschwerden entfiel auf verspätete und abgesagte Flüge. Das ergab eine Auswertung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

Der VKI wertete im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) hunderte Beschwerden über verpatzte Urlaube aus, die von Mitte Juni bis Ende Juli eingingen. Spitzenreiter waren Airlines, Reisemängel am Urlaubsort und Leistungsänderungen.

Viel Ärger über Laudamotion und Wizzair

Von den 479 Urlaubsbeschwerden drehte sich rund jede dritte um Flüge. Dabei ging es meist um verspätete, annullierte oder überbuchte Flüge. Auch nicht angekommenes oder verspätetes Gepäck waren ein Thema. Zusätzlich gab es zahlreiche Beschwerden zu den Check-in-Gebühren von Laudamotion und Wizz Air. Diese werden erhoben, wenn nicht online, sondern am Flughafen eingecheckt wird. Die AK geht derzeit mit Klagen dagegen vor.

Rund 13 Prozent der Beschwerden gingen auf mangelhafte Leistungen am Urlaubsort zurück. Davon beklagten sich rund 44 Prozent über ihre Unterkunft – Schmutz, Schimmel, dürftige Ausstattung. Beklagt wurde auch Baustellenlärm in oder nahe der Unterkunft. Über Leistungsänderungen vor der Abreise ärgerten sich 10 Prozent. Dabei ging es in erster Linie um Pauschalreisen, zum Beispiel geänderte Flugzeiten oder andere Hotelunterkünfte als versprochen.

Onlinebetrug bei Feriendomizilen

Zahlreiche Beschwerden gab es heuer auch über Internetbetrug mit Ferienhäusern in Spanien. Urlauber buchten und zahlten das Quartier, danach waren die Vermittler nicht mehr erreichbar, und es gab auch kein Ferienhaus. Ärger mit unseriösen Webseiten, die überteuerte oder ungültige Reisedokumente ausstellten, erhitzten ebenfalls die Gemüter. Außerdem gaben Mietwagenfirmen Anlass zu Ärger, so wurden etwa nicht gewollte Zusatzversicherungen verrechnet.

Wie man Geld zurückfordert

Der VKI rät, nach der Rückkehr Ansprüche mittels eingeschriebenem Brief einzufordern. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Flügen muss man sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Die AK Wien bietet dafür Musterbriefe an.

Die von Laudamotion und Wizzair verrechneten Gebühren für das Einchecken am Flughafen sind nach Ansicht der AK unzulässig. Betroffenen wird empfohlen, diese Check-in-Gebühren unter Vorbehalt zu zahlen. Sollte die AK vor Gericht Recht bekommen, könne man die Gebühren zurückverlangen.

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