Frist für anonyme Wertkarten läuft aus

Mit 1. September dieses Jahres müssen alle Handywertkarten in Österreich registriert sein. Kunden müssen das im Handyshop oder online erledigen, andernfalls kann die Wertkarte nach dem 1. September nicht mehr aufgeladen werden. Doch bisher geht die Registrierung nur schleppend voran. Wer seine Karte nicht registrieren möchte, kann mit einem Trick zumindest noch ein Jahr lang anonym telefonieren.

Handywertkarten erfreuen sich in Österreich großer Beliebtheit. Insgesamt 3,8 Millionen Stück sind hierzulande im Umlauf. Viele Menschen nutzen die Wertkarte als anonyme Kontaktmöglichkeit für Partnerbörsen sowie für Onlinemarktplätze wie willhaben.at. Auch viele Eltern setzen die Wertkarten gern in den Smartphones ihrer Kinder ein, um ihnen Grenzen bei den Handykosten zu setzen.

Neukunden müssen sich seit 1. Jänner registrieren

Schon seit dem 1. Jänner müssen Käufer einer neuen Handywertkarte beim Kauf im Shop einen Ausweis vorlegen. Nun läuft die Frist auch für bestehende Nutzer von Wertkarten aus. Sie müssen ihre Wertkarten bis 1. September auf ihren Namen registrieren. Doch längst nicht alle haben diese Registrierung bereits durchgeführt.

Eine Frau sieht sich in einem Geschäft Handys an

Getty Images/Maskot

Wer nach dem 1. September aufladen will, muss seine Wertkarte registrieren

Man habe zwar keine genaue Zahl zum Stand der Wertkartenregistrierungen in Österreich, wisse aber, dass es bisher nur schleppend vorangehe, so Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer der Telekomregulierungsbehörde RTR. „Wir rufen daher alle Konsumentinnen und Konsumenten dazu auf, die Registrierung bald vorzunehmen, um nach dem 1. September keine Überraschungen zu erleben.“

Kein Aufladen nach dem 1. September mehr möglich

Zwar kann man mit Wertkarten, die nicht registriert sind, weiterhin telefonieren. Allerdings nur, solange das Guthaben noch reicht und die Karte gültig ist. Neues Guthaben auf eine anonyme Karte aufbuchen kann man nach dem Stichtag nicht mehr.

Die Registrierung kann überall dort durchgeführt werden, wo auch Handywertkarten gekauft werden können: In Handyshops der Betreiber und den Filialen verschiedener Händler sowie online über die Website des Mobilfunkers. Aber Achtung: Während die Registrierung über die Websites kostenlos ist, fällt in manchen Shops eine Gebühr von bis zu zehn Euro an. Hier lohnt es sich, vorher nachzufragen.

Auch Kinderhandys müssen registriert werden

Auch Minderjährige sind von der neuen Regelung betroffen. Sie müssen die Wertkarten in ihren Handys ebenfalls registrieren. „Schülerinnen und Schüler können meiner Einschätzung nach unter Vorlage ihrer Educard (Schülerausweis, Anm.) in der jeweiligen Verkaufsstelle die Registrierung durchführen“, so Telekomregulator Steinmaurer. „Aus praktischen Gründen würde ich aber empfehlen, dass die Eltern ihre Kinder begleiten und darauf achten, welche Zustimmungen erteilt werden und welche Registrierungsdaten bekanntgegeben werden.“

Vidimensio Werbung: Trackin Uhr und Kind

Screenshot: Vidimensio

Auch die SIM-Karten in Smartwatches und anderen vernetzten Geräten müssen registriert werden

Fix verbaute Prepaid-SIM-Karten in diversen vernetzten Geräten wie Smartwatches und Alarmanlagen müssen ebenfalls gemeldet werden. Die Verordnung sei hier eindeutig, so Steinmaurer. Jede SIM-Karte sei zu registrieren.

Name, Titel, Geburtsdatum - sonst nichts

Bei der Anmeldung selbst wird ein Lichtbildausweis benötigt. Angegeben werden müssen Name, Titel und Geburtsdatum. Darüber hinaus sieht die Verordnung keine zusätzlichen Daten vor. Will der Mobilfunker mehr wissen, etwa die Nationalität, die E-Mail-Adresse oder den Wohnsitz, können Kunden das ablehnen.

Verwendung zu Werbezwecken nicht erlaubt

Auch für die Verwendung beziehungsweise Weitergabe der persönlichen Daten gibt es ganz klare Regeln. Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass bei „Gefahr in Verzug“ die Polizeibehörde direkt Abfragen vornehmen kann. Im Rahmen normaler strafrechtlicher Ermittlungen braucht es zur Abfrage eine gerichtliche Anordnung.

„Die Daten dürfen keinesfalls für Werbung oder sonstige Zwecke verwendet werden, auch nicht für Werbezwecke durch den Mobilfunker selbst“, so Steinmaurer von RTR.

Maßnahme laut Datenschützern wirkungslos

Eingeführt wurde die Registrierungspflicht mit dem Sicherheitspaket der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung – zum Schutz vor Terror und Kriminalität. Datenschützer kritisieren die Maßnahme jedoch als wirkungslos.

„Bisherige Studien aus dem Bereich der Telekombranche zeigen, dass das Versprechen nach mehr Sicherheit durch so eine Maßnahme nicht eingelöst wurde“, so Daniela Zimmer von der Arbeiterkammer (AK) Wien. In den Ländern, wo man eine solche Registrierung schon vor Längerem eingeführt hat, habe sich die Verbrechensaufklärung durch die Maßnahme nicht spürbar verbessert.

Viele Sim-Karten auf einem Haufen

AFP PHOTO / PHILIPPE HUGUEN PHILIPPE HUGUEN / AFP

Ein Abhören von Wertkartentelefonen ist schon bisher - ohne Registrierung - möglich

Kriminelle weichen auf andere Kommunikationswege aus

Kriminelle und Terroristen weichen demzufolge einfach auf andere Möglichkeiten aus. Schließlich gibt es in der EU einige Länder, in denen eine anonyme Wertkartennutzung noch möglich ist, wie etwa in Tschechien und Slowenien. Dort könne jeder eine SIM-Karte erwerben und damit die Registrierung in Österreich umgehen.

Außerdem könnten Kriminelle über Internettelefonie auch ganz ohne SIM-Karte anonym kommunizieren, so AK-Konsumentenschützerin Zimmer. „Man sollte sich als Gesellschaft die Frage stellen, ob der Nutzen für die Sicherheit in einem angemessenen Verhältnis zu dem steht, was man an Privatsphäre aufgibt.“

Tipp: Noch ein Jahr anonym telefonieren

Wer seine Handywertkarte auf keinen Fall registrieren möchte, kann sie mit einem Trick zumindest noch ein Jahr lang anonym nutzen. Denn jede Wertkarte ist noch ein Jahr gültig, nachdem sie das letzte Mal aufgeladen wurde. Wer also Ende August noch mal großzügig Guthaben aufbucht, kann dieses noch bis Ende August 2020 anonym vertelefonieren. So lange die Wertkarte gültig ist, kann sie zudem jederzeit auch nach dem 1. September 2019 registriert werden.

Beate Macura, help.ORF.at

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