Kein Geld bei Verspätungen: ÖBB verärgern Pendler

Bei langen Zugsverspätungen stehen Fahrgästen Entschädigungen zu. Das ist in den Fahrgastrechten geregelt. Auch Pendlerinnen und Pendler, die eine Jahreskarte haben, haben Anspruch auf eine solche Entschädigung. Um diese zu erhalten, müssen sich Jahreskartenbesitzer einmal bei den ÖBB registrieren, dann sollte die Auszahlung jährlich automatisch erfolgen. Doch viele Jahreskartenbesitzer warten immer noch auf ihr Geld.

ÖBB-Jahreskartenbesitzern steht eine Entschädigung zu, wenn die Züge auf ihrer Verbindungsstrecke einen Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent nicht erreichen. Um die Entschädigungen für Verspätungen auch tatsächlich zu bekommen, müssen Pendler sich bei den ÖBB zuerst registrieren. Einmal registriert, soll laut Website der ÖBB der Gesamtbetrag der Entschädigungen „unaufgefordert auf das Bankkonto überwiesen werden“. Doch offenbar hapert es hier bei der Abwicklung.

ÖBB Railjet Bahnhof Zell am See

ORF.at/Christian Öser

Bei regelmäßigen Zugsverspätungen haben Pendler Anspruch auf Entschädigung

Trotz Registrierung keine Auszahlung

Denn etliche Jahreskartenbesitzer haben trotz Registrierung heuer noch keine Entschädigungen erhalten. So auch eine Angestellte, die vom Bahnhof Tullnerfeld in Niederösterreich nach Wien pendelt, und mehr als 900 Euro für ihre Jahreskarte zahlt. Weil sich die Zugpendlerin 2017 für das Verspätungsentschädigungsprogramm der ÖBB angemeldet hatte, bekam sie im Juni vorigen Jahres eine Entschädigungszahlung von rund 100 Euro überwiesen.

Heuer rechnete die Pendlerin wieder mit einer Überweisung, doch bisher erhielt sie nichts. Bei der ÖBB-Hotline erfuhr die Frau, ihre Fahrtstrecke sei nicht mehr im System gespeichert. Und das obwohl sich an der Strecke nichts geändert hatte.

Viele Beschwerden bei AK

Kein Einzelfall, wie eine Nachfrage bei der Arbeiterkammer Niederösterreich (AK NÖ) zeigt. Einige Pendler hätten sich mit dem Problem an die AK gewandt, so AK-Verkehrsexperte Thomas Kronister. Zwar konnte die AK erreichen, dass die ÖBB den Fahrgästen, die sich beschwert haben, das Geld auszahlt. Doch die Konsumentenschützer fordern eine automatische Auszahlung, wie eigentlich von den ÖBB versprochen.

In einer Stellungnahme erklären die ÖBB, dass die Entschädigung generell automatisch und unaufgefordert einmal im Jahr an die Jahreskartenbesitzer überwiesen werden. Die Voraussetzung dafür sei aber, dass es keine Änderung, etwa bei der Strecke, der Jahreskartennummer oder den Kontodaten, bei den Jahreskartendaten gibt.

Nicht nachvollziehbare Datenrücksetzung

Soweit, so verständlich. Doch diese Änderungen treffen auf die Pendler, die sich bei der AK gemeldet haben, nicht zu. Daran kann es also nicht liegen. Die ÖBB nennen noch einen weiteren Grund dafür, dass die Entschädigung in Folgejahren nicht automatisch ausbezahlt wird.

Wenn der neue Preis für die Jahreskarte sich um mehr als 15 Prozent ändere, müsse der Kunde den Ein- und Ausstiegsbahnhof erneut eingeben und erhalte die Verspätungsentschädigung dann wieder automatisch, heißt es seitens der ÖBB.

Doch auch das trifft auf die Jahreskartenbesitzer, die sich bei der AK gemeldet haben, nicht zu. Und warum bei einer Preisänderung seitens der ÖBB die vom Kunden eingegebenen Streckendaten offenbar allesamt zurückgesetzt werden, so dass keine Entschädigung mehr ausgezahlt werden kann, konnten die ÖBB gegenüber Ö1 nicht erklären. Eine entsprechende Nachfrage blieb bisher unbeantwortet.

Screenshot der Infos zu Fahrgastrechten auf der Website der ÖBB

Screenshot oebb.at

VOR verweist auf ÖBB

In Niederösterreich, Wien und dem Burgenland werden die Jahreskarten über den Verkehrsverbund Ostregion, kurz VOR, bezogen. Dessen Sprecherin Christina Maria Bachmaier erklärt gegenüber Ö1 der VOR übermittle alle Daten, die notwendig seien, damit die ÖBB die Entschädigungen auszahlen könne und die Kunden eben nicht nochmal alle Daten eingeben müssten.

Woran es nun wirklich liegt, dass Fahrtstrecken plötzlich nicht mehr im ÖBB-Verspätungsentschädigungssystem hinterlegt sind, ist bisher nicht restlos zu klären.

APF: Kunden zumindest bei Datenlöschung informieren

Die Agentur für Passagier und Fahrgastrechte (APF) hat bei den ÖBB angeregt, ihre Kunden zumindest aktiv zu informieren, wenn es zu Datenrücksetzungen gekommen ist.

Bis es soweit ist, sollten Jahreskarteninhaber, die sichergehen wollen, dass sie für die angefallenen Verspätungen auch wirklich entschädigt werden, einmal im Jahr überprüfen, ob die eigene Strecke noch im ÖBB-System eingetragen ist. Die Entschädigung wird bis zu 24 Monate rückwirkend ausbezahlt.

Veronika Mauler, Ö1

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