AK warnt vor unseriösen Dach- und Steinreinigern

Die Arbeiterkammer (AK) Steiermark warnt vor Dach- und Steinreinigungsfirmen, die seit einigen Monaten mit Tageszeitungsbeilagen werben. Die Arbeiten werden meist schlecht durchgeführt und sobald bezahlt wird, bricht das Reinigungspersonal seine Arbeit ab und ist für die Konsumenten nicht mehr erreichbar.

Ein 78-jähriger Grazer stieß vor zwei Monaten auf die Zeitungsbeilage einer Dach- und Steinreinigungsfirma. Auf dem Flyer wurde professionelle Säuberung angepriesen, sowie ein Preisnachlass von 25 Prozent innerhalb der nächsten sieben Tage. Der Grazer bestellte telefonisch eine Reinigung seines Dachs, sowie eine neue Verfugung des geplasterten Vorplatzes seines Hauses. Das Unternehmen veranschlagte 13.000 Euro für die 280 Quadratmeter Dachfläche und 150 Quadratmeter Pflasterung.

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Auf 9.000 Euro ließ sich das Unternehmen herunterhandeln, der Kunde unterschrieb den Vertrag. Drei Handwerker verfugten zuerst den Vorplatz und reinigten dann die Hälfte des Dachs. Danach verlangte einer von ihnen die Bezahlung in bar. Als er dem Mitarbeiter nur eine Anzahlung von 5.000 Euro gab, brach ein Streit aus. Der Grazer verlangte eine Firmenrechnung, die man ihm nicht ausstellen wollte. Stattdessen brachen die Handwerker ihre Arbeit ab und fuhren weg.

Mehrere Firmen, gleiche Masche

Erst später stellte der Kunde fest, dass die Oberfläche seines Dachs durch den Einsatz einer Hochdruckreinigung schwer beschädigt wurde, und auch die Fugen am Vorplatz waren innerhalb weniger Tage in einem schlechteren Zustand als zuvor. Er erstattete Anzeige und erhielt daraufhin vom Anwalt der Firma ein Vergleichsangebot über 3.500 Euro. Der Kunde bestand aber auf die Rückzahlung des gesamten Betrages. Danach hörte er bis heute nichts mehr von der Firma.

Bei der AK Steiermark sind seit dem Frühjahr viele solcher Fälle eingelangt, so Bettina Schrittwieser, Leiterin der Konsumentenschutzabteilung. Die Vorgehensweise sei dabei stets dieselbe. Angeboten würden Dach-, Stein-, Mauer- und Flächenreinigungen zum Preis von etlichen tausend Euro. Verlangt werde in allen Fällen eine Vorauszahlung von zumindest der Hälfte des Kostenvoranschlages. Bezahlen die Betroffenen, würden die Arbeiten eingestellt, und es stellt sich heraus, dass sie nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Selbst Gewerbeberechtigung kontrollieren

Die betroffenen Unternehmen hat Juristin Bettina Schrittwieser bei der Wirtschaftskammer überprüfen lassen, wobei sie feststellen musste, dass sie keine Gewerbeberechtigung haben. Ist von Konsumentinnen und Konsumenten bereits Geld bezahlt worden, konnte ihnen die Arbeiterkammer bisher in keinem Fall helfen. Die Juristin empfiehlt deshalb bereits vor Abschluss eines Vertrages die Seriosität solcher Firmen genau zu prüfen. Dazu solle man mehrere Preisangebote einholen, um ein Gefühl für das passende Preisniveau zu bekommen.

„Es ist auch ratsam, zu schauen, ob es dieses Unternehmen tatsächlich gibt. Ob etwa Unterlagen und Preislisten vorhanden sind“, so Schrittwieser. Außerdem bestünde die Möglichkeit, bei der Wirtschaftskammer zu kontrollieren, ob eine Gewerbeberechtigung vorliegt. Auf www.wko.at kann dazu eine kostenlose Firmenabfrage durchgeführt werden.

Jonathan Scheucher, help.ORF.at