EU-Gericht bestätigt: Bisphenol A besorgniserregender Stoff

Die in vielen Alltagsprodukten enthaltene Chemikalie Bisphenol A (BPA) ist nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu Recht als besonders besorgniserregender Stoff eingestuft. Die Luxemburger Richter wiesen eine Klage der Plastikindustrie gegen den Beschluss der EU-Staaten ab, den Stoff auf eine entsprechende Warnliste zu setzen.

Bisphenol A gilt als hormonell wirksam und schädlich für die Fortpflanzung. Nach Angaben des deutschen Umweltbundesamts ist der Stoff eine der am meisten genutzten Chemikalien. BPA wird in der Kunststoff-Produktion verwendet. Weltweit werden jährlich rund 3,8 Millionen Tonnen davon hergestellt. BPA ist in Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen oder auch Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen enthalten.

Klage der Industrie abgewiesen

Der Hersteller- und Importverband PlasticsEurope hatte gegen die Einstufung als besonders besorgniserregender Stoff nach der REACH-Verordnung geklagt. Die Kläger kritisierten, dass die EU-Behörden BPA als Zwischenprodukt nicht von der Einstufung ausgenommen hatten. Gemeint ist ein Stoff, der nur in der Produktion entsteht oder verwendet wird und selbst nicht in Verkehr kommt.

Die EU-Richter wiesen dies zurück. Der Status als Zwischenprodukt schließe die Einstufung als besonders besorgniserregend nicht aus. Die Aufnahme in eine „Kandidatenliste“ für zulassungspflichtige Stoffe diene vor allem der besseren Information: Öffentlichkeit und Fachkreise sollten so besser über Risiken und Gefahren aufgeklärt werden, erläuterte das Gericht.