BAWAG zahlt ungerechtfertigte Spesen und Zinsen zurück
Dies sei auch oft trotz eines ordnungsgemäß ausgefüllten Zahlscheins geschehen. Im Jahr 2015 waren bei der AK deswegen zahlreiche Beschwerden eingegangen. „Das Gericht hat festgestellt, dass die Verrechnung dieser Entgelte nicht zu Recht erfolgt sei“, heißt es in einer Aussendung. Verantwortlich gewesen seien technische Mängel der Automaten, die BAWAG zahle die Spesen nun zurück, wenn betroffene Kunden eine Gutschrift hierfür beantragen.
Unrechtmäßige Zinssenkung, Auszüge wieder per Post
Darüber hinaus erklärte das Gericht laut AK eine Vertragsklausel der Bank zur Senkung der Soll- und Habenzinsen aus dem Jahr 2016 für unrechtmäßig. Die Kunden können nun von der Bank nachrechnen lassen, ob die Änderung nachteilig für sie war und allfällig zu viel gezahlte Zinsen zurückverlangen. Sollte sich die Zinskorrektur jedoch als nachteilig für den Konsumenten herausstellen, könne der Antrag wieder zurückgezogen werden.
Auch die Ende 2016 eingestellte Zusendung des Kontoauszuges per Post sei für bestimmte Kontomodelle rechtswidrig gewesen. Hier werde die Bank ebenfalls auf Anfrage der betroffenen Kunden die postalischen Zustellung wieder aufnehmen. Bereits 2018 musste die BAWAG tausenden Kunden nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) Spesen zurückzahlen.
Publiziert am 10.07.2019